23Sonst gedachter Peter Newhauß sub principio Tor-Pth. N.turæ unter Anlegung der Frittel-Kort bekennet* daß er In-Act. 92.fol. 3.4.5. quisitus mit dem Ruth Feth, Martin, Michaelen und Susannen Pop bey obigem Mordt des im schwartzen Loch untermSand gefundenen Cörpers überangewesen, 2. Rthlr. darabprofitiret / des Pops jüngstere Tochter des Heidermans Fraw /Dict. Pth. wäre nachgehends zu diesem Facto kommen / mit ihrer Mutterfol. 3 & 4. Susannen den Sand über den Cörper tragen geholffen / undhätte des Heidermans damahlen in der Thüren stehende Frawvermuthlich auch angehöret / daß ihr Vatter Martin Pop ih-nen Inquisiten zum mit. Ermorden angeruffen / darauff dieselbeauch ihme nachgefolget / sonst auch des Martins älteste Tochterdes Ruthen Feths Fraw zu der Zeit in dem Mühlenbroich ge-Prh. 92.sehen worden, und dieselbe * Sand auff den Cörper zweiffelsfol.5.&c.ad inter. ohn würde mit getragen haben / super qua ultima persona ta-men in Prothocollo N. Act. 93. dubitativé sich expliciretUbrigens hat Inquisitus Peter Newhauß altera dieextra locum Torturae unterm 3. ten Februarij seine Haupt-sächlige Confession wegen des mit verholffenen Mordts amPth. N.2ct 93.Sand Berg deutlich wiederhohlet mit dem Zusatz / daß sieden Ermordeten auff zwey jungen Heistern so weit (als derRatinger Marck sich erstrecket) zum schwartzen Loch hingetra-gen hätten.N. Aƈ.7.Diewelche Eichen-Heisteren dann in loco bey der Be-& seqq & sichtigung sich annoch befunden und gleich die Muthmassungrelat.gefasset worden, daß darauff der erstochener Mensch in diemeamSträuch zum schwartzen Loch vertragen seye.princ.Wannenhero Corpore Delicti, & Confessione existenteliquida gleichmäsige Richtigkeit gewonnen / daß dieser mitden vorherigen zuhelffend= ab der Beuth partagirender New-hauß / auff ebenen Fuß vivum supplicium rotæ, und folgendeAuffstellung mit dem Rade pro aliorum Sceleratorumexemplo außstehen müsse.Des Ratinger Mördern Martinen PopsFraw Susanna.Ber diese Inquisitine ist vorher schon von denen CorreisPth lit.HEt sowohl verklaget, als dieselbe nachgehends sub Examinefol. 1. p. 2.ad inter. gestehen müssen daß sie wissentlich mit ihrem Mann lange3. & 5. Jahren allerhand Diebe, signanter den zu Wittlar auffge-Pth. lit. G strickten Jan Sonderohr auffgehalten, auch die dem Meyerip. 16. in schen Prædicanten gestohlene Sachen in Verberg gehabt;fin. & pagItem Jst dieselbe Confessa darüber daß mit dem Correo7. & p.7.Latro
Druckschrift
Processus criminalis oder Mehr außführlich - aus überhäuften Prothocollis Inquisitionalibus erstatteten Relationibus, und außgefallenen Urtheilen auff von Ihro Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz Herrn Johann Wilhelmen, als respective Hertzogen zu Jülich und Berg, [et]c. erklährte gnädigste Intention mit zugesetzten Rationibus decidendi abgefaster Extractus seu circumstantialis Series der zu Düsseldorff gehaltener Inquisition, auch unterm 22. und 23. Februarij 1712. vollstreckter merckwürdigrechtlicher Execution
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