200Die Berechnung derV. Wann einem Commißionair nur derCours à drittura, zwischen den beyden Oertern,dahin er wechseln soll, vorgegeben worden;derselbe aber nun Gelegenheit findet, zu einemgewissen Cours nach einem der vorgeschriebe-nen Gerter zu remittiren, und auch zu einemgewissen Cours auf den andern zu trassiren,mithin wissen will, ob er nach solchen beydenCoursen der Ordre gemäß handeln, oderdieselbe mit Nutzen oder Schaden befolgenwürde.Ex. 154 Cölln erhält Ordre von Paris,eine gewisse Summe nach Hamb. zu remittiren,und den Betrag dergestalt wieder auf Paris zutrassiren, daß der Cours von Paris auf Han.b.auf 1844/4 Ecus per 100 Rthlr Bo., zu stehen kom-me; Cölln kan nun die Rimesla nach Hamb. à163 1/2 Rthlr. per 100 Rthlr. Bo., und die Trattaauf Paris à 884 Rthlr. per 100 Ecus verrichten,und will wissen, ob es demnach der Ordre gemäß,zum Vortheil, oder Schaden die Wechsel schlies-sen würde?Solutio.
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Allgemeine logarithmische Geld- und Wechsel-Arbitrage-Tabellen : vermittels welchen blos durch eine Addition oder Subtraction, der Unterschied von verschiedenen ein- und ausländischen Münz-Sorten so wohl pro Cento als per Stück, hauptsächlich aber die Arbitrage der Wechsel-Coursen ...
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