132Die Berechnung derbeordert ist, zu beyden Handlungen, andereCoursen vorfindet, und demnach erforschenwill, ob er die Commißion nach solchen ver-änderten Coursen, ohne Nachtheil des Com-mittenten, ausrichten könne.EX 133 Cölla hat Ordre eine gewisseSumme à 156¼ Rthlr. per 100 Rthlr. Hell.Cour. nach Amst. zu remittiren, und solche à887 Rthlr. per 100 Ecus auf Paris wieder zutrassiren; Cölln aber findet Gelegenheit die Ri-messa à 155¼ und die Tratta à 88¼ zu verrichten,und will wissen, ob solcher Gestalt die Ordre zumVortheil oder Nachtheil würde geschlossen wer-den können?Solutio.Allhier ist der vorgefundene Cours per Amsterdamvorheilhafter, der auf Paris aber schädlicher alsder beorderte Cours, so suche, wie viel jeder Un-terschied betrage, alsPer Amst. à 156¼ m Tab. II.1952.15) in dito1917Differirt, Nutzen 35512Auf Paris à 887 in Tab. I.88 1/4 in dito543Differirt, Schaden 31Weil nun der Nutzen den Schaden übertrift, sokan die Commißion mit Vortheil vollzogen wer-den.Ex. 134
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Allgemeine logarithmische Geld- und Wechsel-Arbitrage-Tabellen : vermittels welchen blos durch eine Addition oder Subtraction, der Unterschied von verschiedenen ein- und ausländischen Münz-Sorten so wohl pro Cento als per Stück, hauptsächlich aber die Arbitrage der Wechsel-Coursen ...
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