Die Berechnung der176nur den Cours zwischen den beyden Oertern,dahin er remittiren und trassiren soll, auf,um darnach seine Rimessa und Tratta ein-zurichten. Die hierbey vorkommende Vor-fälle sind in fünf Classen abgetheilt, alsI. Wann ein Commißionair beordertist, nach einem oder dem andern Ort hin,zum vorgeschriebnen Cours, entweder bloszu remittiren, oder blos zu trassiren, jedochmit dem Bedinge, bey vorfindenden andernCoursen, denjenigen Platz vorzüglich zu er-wählen, dessen Cours, in Ansehung des ge-gebnen, dem Committenten zum grösten Vor-theil, oder auch wenigsten Nachtheil gerei-chet, und nun solchen Platz ausfündig ma-chen will, alsEx. 129 Frankfurt bekommt Ordre, ent-weder nach Amsterdam à 135 1/2 Rthlr. per 100Rthlr. Holl. Cour., oder nach Paris à 774Rthlr. per 100 Ecus, oder auch nach Londonà 129¼ Batzen per 1 Liv. Sterl. zu remittiren,jedoch wohin es in Absicht der vorgeschriebnenCoursen, dem Committenten am nützlichstenseyn würde; Frankfurt findet nun Wechsel=Briefper Amst. à 1344, nach Paris à 764, und perLondon à 129½, und begehrt zu wissen, welcheGelegenheit zur Rimessa die nützlichste seye?Solutio.
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Allgemeine logarithmische Geld- und Wechsel-Arbitrage-Tabellen : vermittels welchen blos durch eine Addition oder Subtraction, der Unterschied von verschiedenen ein- und ausländischen Münz-Sorten so wohl pro Cento als per Stück, hauptsächlich aber die Arbitrage der Wechsel-Coursen ...
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176
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