Auf diese Art müßte ebenmäßig in jedemAmt oder bestimmten Distrikt, eine ganz ge-schickte Hebamme als Amtshebamme, mit einerfüglichen Besoldung angesetzet werden, die nichtallein bei ausserordentlichen Fällen hülfliche Handzu leisten schuldig wäre, sondern zugleich die imAmt wohnenden Hebammen zu unterrichten,zu examiniren, und zu üben, und dabei das nem-liche zu beobachten, was ich gleich hiebevor vondem Amtschirurge gesagt habe. Vielleicht möchtein diesem Fall das Examiniren wohl das nützlich-ste seyn, indem ungeübtere Personen besser etwasdurch Frag und Antworten erlernen und begrei-fen, als durch einen blossen Vortrag. ZurHaltung des Protokolls bei dieſen Zuſammenkünf-ten, müßte aber entweder der Amtschirurgus sichalsdann mit auf eine hinreichende Zeit nicht al-lein einfinden, sondern dann und wann der gan-zen Zusammenkunft von Anfang bis zu Endebeiwohnen, damit er die Mängel, so er dabeientdecken möchte, der lehrenden Hebamme, oderallenfalls dem Befinden nach dem Medicinalratheselbst anzeigen könne; weswegen ein solcher an-zustellender Amtschirurgus in der so wohl theo-retisch als praktischen Hebammenkunst ganz erfah-ren seyn müßte: und wenn er selbst wo ein oderandermal behindert seyn sollte, das Protokollzu halten, so könnte ihm erlaubet seyn hiezu,einem in seinem Distrikt wohnenden, ihm ganzbekannten, ehrlich und gewissenhaft denkendenChirurgo, solches für dasmal zu thun auftragen.Ehe ich diesen Punkt verlasse, finde ich abernoch nöthig zu erinnern, daß man hauptsächlichdie Anzahl dergleichen, Amtshebammen nicht zugering
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Patriotische Vorschläge zur Verbesserung der Medicinal-Anstalten hauptsächlch der Wundarznei und Hebammenkunst auf dem platten Lande
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