Vorerinnerungsteigen lassen. Ausser ihrem gewöhnlichenGehalte, sind aber auch besondere Summenfür die Einpfropfung der Blattern, Hem-mung venerischer Krankheiten; und anderezur Anschaffung der Arzneymittel ihnenangewiesen worden. Sämmtliche Gelder,welche von den Mineralwäßern eingehen,sind ebenfalls zu letzterm Endzweck zur Un-terstützung und Erquickung der armen Kran-ken bestimmt. Das heißt ein Vater seinesVolkes seyn. Von dem seinigen nehmen,und solches zur Rettung und Erquickungseiner hulflosen Kinder anwenden. Aberfreylich hat der Justitzrath und königlicheLeibarzt der sehr gelehrte Herr Hensler, nurgar zu oft recht, wenn er in seinem Urtheiluber die münsterischen Medicinalgesetze (a) sagt:„ Die Wahrheit zu sagen, der Staat hat„ auch der Ausgaben genug. Das Heer,auch wohl die Flotte, nicht selten die Jagdund gewiß der Hofstaat erheischen so viel,„ daß für die Gemeinbedürfniße wenig mehrabfallen kann, als höchstens die Justitz-pflege erfordert.Ich weiß zwar, die Politicker den-ken und verlassen sich auf den jetzt frey-lich genug erwiesenen Satz, daß man diePopu-A 3(a) Deutsches Musäum. Februar 1778. S. 182.
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Patriotische Vorschläge zur Verbesserung der Medicinal-Anstalten hauptsächlch der Wundarznei und Hebammenkunst auf dem platten Lande
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