III. Kap. Der Konvent. § !). Stund. Zahl. Weihegrad. Studium. 417
Der in Ellwangen vor 1460 als stiftsmässig geltende Ministerial-adcl gehört somit nach seiner weitaus überwiegenden Mehrheit demGebiet des schwäbischen Stammes an und setzt sich haupt-sächlich aus Ministerialen des Stifts selbst und öttingischen und5 (besonders seit der Zeit der württembergischen Scbirmvogtei)württembergischen Dienstmannen zusammen. Die fränkischeRitterschaft ist (wenigstens im letzten Jahrhundert des Klosters)ziemlich spärlich vertreten.
Das Ergebnis der vorliegenden Untersuchung für die zweite
10 Hälfte des .Mittelalters steht im Einklang mit der von Simon ')gemachten Beobachtung, „dass im 13. Jahrhundert die Reichs- undStiftsministerialen allmählich Zutritt zu den (süddeutschen) Bischofs-stühlen erlangen, dass endlich im 14., hauptsächlich aber erst im15. Jahrhundert aus dem Adel überhaupt, vornehmlich aus der
15 Reichsritterschaft ein Teil der Bischöfe, besonders in den schwä-bischen und rheinfränkischen Bistümern hervorgeht, nachdem dieZahl der freiherrlichen Geschlechter stark reduziert und die tiefeKluft zwischen dem freiherrliehen Adel und der Ministerialitätüberbrückt worden war." So entstammten schliesslich in Konstanz,
2;) Augsburg, Eichstätt, Würzburg, Worms und Speyer die Bischöfezur Hälfte dem niederen Adel. „Es sind die Sprösslinge jenerf r ä n k i s c h e n u n d S C h w ä b i s c h e n r i 11 er 1 i c h e nGeschlechter, die der Landeshoheit nicht unterworfen werdenkonnten und frei waren unter Kaiser und Reich." 2 ) Dass das
25 Vordringen des iMinisterialadels innerhalb der Domkapitel und eineranalog organisierten Körperschaft, wie sie der Konvent des KlostersEllwangen in dieser Periode darstellt, noch stärker war, liegt inder Natur der Sache.
Als weitere Folgerung aus dem Vorausgehenden soll noch
30 eigens hervorgehoben werden, dass entgegen dem allgemeinenBrauche in Klöstern, wo die »Söhne von den Eltern dargebrachtwurden, 8 ) die Ergänzung des El lwanger Konventsd u r c h A u s w a hl von seilen der Klosterinsassen(Abt, Dekan und Kapitel) selbst stattfand. 1 ) Diese (eigentlich
') S im (in, lÜscliöfft der Mainzer Kirchenprovinz S. 98.
") Simon a. a. <>. S. 97. Über die rechtliche und soziale Hebung desMinisterialenstandes in und seit der Staufenzeit vgl. R. Schröder, Lehrbuchder deutschen Rechtegeschichte 4. Aufl. (1902) S. 442 ff.
") Vgl. Schäfer, Kanonissenstifter S. 136.
4 ) S. 4,34. 8,10.
Wiirtt. (ieschiuhtiqurllen X. 27