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Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
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274 Anhang IV. Wahl des Propstes.

mein bei Bischöfen, Abten und SUfinpröpsten üblich, *) die feierlichePublikation der Wahl vor Klerus und Volk bezweckte und seitensdes Gewählten die Annahme der Wahl, seitens der Wähler abereine Art symbolischer Investitur und Einweisung in die mit derPrälatur verbundene Begierungsgewalt (jedoch vorbehaltlich der nocheinzuholenden päpstlichen Konfirmation) bedeutete.

') Notariatsinstrument über die Wahl den (trafen Friedrich von llohen-zollcrn zum Bischof von Augsburg (148G) in Mon. Bo. .'14b, 194 200(die Altarsetzung ebd. }>. 199 unten). Heinrich von Gundelfingen wurde sofortnach seiner Wahl zum Abi von St. Gallen (1411 oder Anfang 1412) auf denAltar gesetzt (Urkundenbach der Abtei St. G. von PI. Butler und T. SchiessV. Teil S. 2). Vgl. auch den von Chr. Fr. Sattler, Geschichte des HerzogthumsWürtenberg unter der Regierung der Graven IV (1768) Beylagen S. 140 f. veröffent-lichten Modus investiendi s. installandi praepositum in collegio Goeppingensi(Stift Oberliofen). Die Ansicht Biegers (in der unten angeführten Dissertation),dass die bischöfliche Altarsetzung in Deutschland nur eine beschränkte Ver-breitung fand, dürfte nicht zu hallen sein schon angesichts der Talsache, dassausser den Fürstbischofen auch gefürstete Ahle und Pröpste, ja sogar dieDignüäre. von Dom- und Kolleg iatsliflern, die nicht reichsunmittelbar waren,auf den Altar gesetzt wurden; ein Gegenstück zu der oben erwähnten Instal-lation des Stiftspropsts in Göppingen (Oberhofeu) bildet die Altarsetzung desDompropsts Matthäus Lang in Augst/urg am Palmsonntag 1500. Dienoch ungedruckte Chronik des Matthäus Langenmantel schildert den Vorgangalso: Da Lang beim Domkapitel starken Widerstand fand, soführten ihnHerzog Jörg von Bayern und, andere Fürsten und Herren bei der Hand inden Chor und setzten Um auf den Altar und stellten ihn in seinen Stuhl alsThumbpropst in seinem Chorrock, da mussten ihn die Tlucmbherren haben"(gedruckt bei Paul Legers, Kardinal Matth. Lang. Ein Staatsmann imDienste K. Maximilians I. in: Mitteilungen der Gesellschaft für SalzburgerLandeskunde 4ti [1906], 437517: a. a. 0. S. 509). Über die seit Heinrich VII.bis Joseph I. üblicheAltar selzung der deutschen Könige nach derWahl" handelt die Dissertation von Fritz Rieger, Berlin 1885. Seiner Auf-fassung von der Bedeutung und dem Aller der exallatio der deutschen Königewiderspricht Mario K ramm er, Wahl und Einsetzung des Deutschen Königsim Verhältnis zu einander (1905 = Quellen und Studien zur Veifassungs-geschichte des Deutschen Reiches herausgeg. von K. Zeumer, Bd. I, Heft 2) & 33bis 40 mit gewichtigen Gründen: man wird mit Krummer daran festhaltenmüssen, dass die bischöfliche Altarsetzung (Beispiele derselben von 1341 bis1683 bei Rieger S. 36 40), eines der herkömmlich angewandten Mittel derPublikation der geschehenen Wahl (man hebt den Erwählten auf den Altar,damit das Volk ihn sehe), das Vorbild für die exallatio des Königs wurde undnicht umgekehrt; sie fand dann wie es scheint, durch Pius II. auchEingang in die Papstwahl (Rieger S. 40f.). Der Gang der Zeremonie warbei allen Kirchen im wesentlichen der gleiche; sie wurde regelmässig auf demHoch- oder Choraltar vollzogen.