XXVI. Streit über die Statuten unter Christoph. 229
Conrad Heeg (Hoeg) der Rechten Licentiat und Amman, HeinrichKellner Secretari. Von Seiten des Kapitels bezw. der beiden Kapitels-parteien nahmen teil: 1. von ivegen der Chorherrn Quirin Gottfried5 von Hansen und Hans Christoph von Freiberg letzterer und alsBeistand Herr Wolf von Hansen Domherr zu Konstanz, Joachimvon Hausen zu Hausen und Hans Eitel von Hausen zu Heudorf, 2. derDekan von Prassberg, Kustos Hans Jörg von Lconrod und ihr AdvokatDoctor Georg Rudolf Widmann von Hall ') sowie des Kapitels Amtmann
10 und Syndikus. Bis zum 16. September setzten sich die Verhandlungen
fort; endlich verglichen sich die Parteien in allen Punkten. Der
Vergleich wurde am Samstag den 17. September auf dem Schloss
vor dem Fürstpropst abgeschlossen und durch Urkunde' 1 ') bekräftigt.
Aus dem Vergleich vom 17. September 1580 sollen hier
15 nur die Punkte mitgeteilt werden, die mit den Stiftsstatuten inBeziehung stehen.'*)
I. Deklaration der Statuten von 1506.Der Propst anerkennt nur die alten konfirmierten Stählten,akzeptiert jedoch für seine Person ad dies vitae folgende Deklara-20 tion der neuen Statuten.
Kap. 1. Der Propst bestraft die cxcessus maiores der gesam-ten Stiftsgeistlichkeit, gleichviel ob sie in oder ausserhalb der StadtEllwangen begangen wurden, unter Zuziehung von zwei Kapitularen.Den einen wählt er selbst; doch soll er keinen nehmen, der ihn im25 ersten oder zweiten Grad blutsverwandt ist. Den andern bestimmt dasKapitel, jedoch so, dass er mit dem Delinquenten nicht in denselbenGraden verwandt ist. Wenn nur ein Kapitular am Ort sein sollteund der Propst diesen beiziehen ivollte, so soll durch Dekan undKapitel ein zweiter von auswärts zitiert tverden; falte derselbe nicht80 innerhalb 8 Tagen erscheint, so darf der Propst mit einem
') Vgl. WOQu. VI, 31*f.
') Original vertrag der kayserlichen commissarieu zwischen hcrrn probstChristoffen zu Ehvangen und dan dechant und capitul daselbsten anno 1580;Orig. PergatnentUbett (20 Bl. in Umsehlag) mit anhäng. Siegeln der Bischöfevon Eichstält und Augsburg, des Propsts und Kapitels su FAlwangen in Easz. 5ö.
8 ) Der Hauptinhalt des Vergleichs gehört dem weltlichen Gebiet an (vglOAEllwangen S. 4ö5). Weitere Abschnitte desselben, die hier ausgelassenwerden müssen, betreffen die Nebenversehreibting des Propsts, die strittigeliehansivahl (sie wird von Christoph anerkannt), verschiedene Gravamina desKapitels gegen den Propst und endlich Misshelligkeiten im Schosse des Kapitels.