XXVI. Streit über die Statuten unter Christoph. 227
siae nunquam aeeeptata aut habita atque proinde nunc temporisnon minus atque prius tanquam nefaria, improba atque plane impiaet quasi ab orco revocata coniuratio et conspiratio reiieienda etdamnanda.
5 Der Streit, der damit zwischen Propst Christoph und dem
Kapitel ausgebrochen war, blieb hinter dem früheren unter AlbrechtThumb an Heftigkeit und Dauer kaum zurück. Da er jedoch fürdie Geschichte der Statuten wenig bietet und somit in diesemZusammenhang eines grösseren Interesses entbehrt, so müssen wir es
10 uns versagen, auf die Einzelnheiten einzugehen. 1 )
Bereits im Jahre 1574 war eine Einigung erzielt worden, wieein Schreiben des Propsts an Dechant und Kapitel vom 14. Sep-tember genannten Jahres beweist; aber aus unbekannten Gründenzerschlug sich die Sache nochmals. Ad instantiam derer vom Capital
15 Hess Ihre kaiserliche Majestät 2 ) durch eine aus den Bischöfen Martinvon Eichstätt 3 ) und Marquardt von Augsburg 4 ) und dem Dompropstzu Bamberg bestehende Kommission Unterhandlungen zwischen den Par-teien einleiten, die nach vielen und langen Bemühungen dem Abschlussnahe waren, als infolge der strittigen Dekanswahl vom 31. August bezw.
20 24. Oktober 1578 6 ) der Streit von neuem aufs heftigste entbrannte.Mitte Dezember 1578 reichten die Parteien neue Klageschriften bei
') 1 Büschel (16 Stück teils Or'uj. teils Kopien) Acta zwischen ProbstChristoph und Capitul in Betreff der Erfüllung deren Statuten und Capitulationspuneten de anno 1574 usq. 1578 in Fasz. 110. — Brei Schriftstücke aus demAnfang des Streites (1573): Capitulationis confutatio durch Propst Christoph(2 verschiedene Stücke) und die Antwort des Kapitels hierauf im Fasciculusdiversorum collectorum . . . item confirmatorum statutorum Nr. 42—44. — Diefolgende kurze Darstellung des Streits beruht hauptsächlich auf dem Eingang desKommissionsprotokolls der Verhandlungen vom 30. August 1580 (Bl. 1 und 2)und des Vergleichs vom 17. September desselben Jahres (Bl. 1).
2 ) Da eine genauere Zeitangabe fehlt, so lässt sich nicht ausmachen, obnoch Kaiser Maximilian II. oder erst Rudolf II. sich mit der Angelegenheitbeschäftigen musste.
3 ) Martin von Schaumberg, 1560 — 90.
') Marquard (II.) von Berg, 1575—91.
6 ) Die Wahl hatte am 31. August ohne den Propst in Anwesenheit vonnur 4 Kapitularen stattgefunden. Drei der Wähler (einer derselben jedochangeblich nur von den andern hintergangen) postulierten den Domherrn* vonEichstätt und Augsburg Hans Budolf Vogt von Summerau von Prassberg }der, am 24. Okiober in sein Amt eingeführt, vom Propst und einem (bezw.später zwei) der Wähler nicht anerkannt wurde und am 14. April 15S2 resignierte.