V. Tftdigung zwischen Abt u. Konvent 1460 Febr. 23. 21
Datum Mantue, anno incarnationis dominicc millesimo qua-dringentesimo quinquagesimo nono, decimo nono Kai. Februarii,pontificatus nostri anno secundo [1460 Januar 14].
Kanzleinotizen.5 Unter dem Urkundentext:
Jan. V c . Ja. Lucen.
(j. de Putor.N. Tungen.ad Fabri V°tuis.10 Auf der Bückseite oben:
Branndburgen.In der Mitte:Registrata in camera apostoliea.R. de Vallerris (Vatterris ?).lr > Am unteren Hand:
Pro B. de AlbertisD. de Piscia.
V.
Tädigung zwischen Abt Johann und dem Konvent betr. die Abänderung20 der Gütertrennung aus Anlass der Umwandlung des Klosters.
[Ellwangen] 1460 Februar 23.
Über die Veranlassung, den Inhalt und die Bedeutung der
geheimen Abmachung für den Vollzug der Säkularisation wird im
zweiten Abschnitt das Nötige bemerkt werden. Infolge des Einspruchs
2;> des Kardinals von Augsburg, der von der Sache Kenntnis erhielt,
tnusste sie vom Abt Johann in aller Form zurückgenommen werden;
an ihre Stelle trat der Libcr redituum des Kardinals vom 2. April
1460. Das* der Konvent aus freien Stücken dem Abt Johann eine
persönliche Kompensation — sei es in der am 23. Februar fest-
30 gesetzten Höhe, sei es von geringerem Betrag — verwilligt hat, ist
nicht wahrscheinlich.
Als einzige Handschrift stand ein stark durch korrigiertesKonzept (2 Blatt Papier; Feisz. 217) zur Verfügung.