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Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
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V. Tftdigung zwischen Abt u. Konvent 1460 Febr. 23. 21

Datum Mantue, anno incarnationis dominicc millesimo qua-dringentesimo quinquagesimo nono, decimo nono Kai. Februarii,pontificatus nostri anno secundo [1460 Januar 14].

Kanzleinotizen.5 Unter dem Urkundentext:

Jan. V c . Ja. Lucen.

(j. de Putor.N. Tungen.ad Fabri V°tuis.10 Auf der Bückseite oben:

Branndburgen.In der Mitte:Registrata in camera apostoliea.R. de Vallerris (Vatterris ?).lr > Am unteren Hand:

Pro B. de AlbertisD. de Piscia.

V.

Tädigung zwischen Abt Johann und dem Konvent betr. die Abänderung20 der Gütertrennung aus Anlass der Umwandlung des Klosters.

[Ellwangen] 1460 Februar 23.

Über die Veranlassung, den Inhalt und die Bedeutung der

geheimen Abmachung für den Vollzug der Säkularisation wird im

zweiten Abschnitt das Nötige bemerkt werden. Infolge des Einspruchs

2;> des Kardinals von Augsburg, der von der Sache Kenntnis erhielt,

tnusste sie vom Abt Johann in aller Form zurückgenommen werden;

an ihre Stelle trat der Libcr redituum des Kardinals vom 2. April

1460. Das* der Konvent aus freien Stücken dem Abt Johann eine

persönliche Kompensation sei es in der am 23. Februar fest-

30 gesetzten Höhe, sei es von geringerem Betrag verwilligt hat, ist

nicht wahrscheinlich.

Als einzige Handschrift stand ein stark durch korrigiertesKonzept (2 Blatt Papier; Feisz. 217) zur Verfügung.