12 III. Bestellung eines Prokurators 1459 Dez. 2(>.
III.
Bestellung eines Prokurators bei der Kurie.
Ellwangen. 1459 Dezember 26.
Zur Sache wird im zweiten Abschnitt das Nötige bemerktwerden; vgl. auch dort den Personalstand des Klosters im Jahre 51460. Wir dürfen annehmen, dass zu dem wichtigen Aid derKonvent, soweit er in Ellwangen anwesend war, vollzählig erschien.Auch der Abt war persönlich anwesend; der Dekan, der als Beauf-tragter des Klosters ausersehen war, durfte in diesem Fall nichtmit abstimmen; ein Konventuale (Ulrich von Hoppingen) weilte bereits 10im 3. Jahr in einem auswärtigen Kloster. So blieben noch siebenstimmberechtigte Konrentualen, die nach dem Dienstalter aufgeführtwerden.
Ort der Sitzung ivar diesmal ausnahmsweise ein Zimmer(stuba minor) im Abtshause in der Stadt (nicht das fürstliche 15Residenzschloss ausserhalb der Stadt, sondern ein der Abtei zuge-höriges Haus im ehemaligen Klosterbezirk, das nicht mehr fest-zustellen ist). Sie fand statt am „26. Dezember 1460, im 2. Jahrdes Pontißkats Pitts IL, ungefähr zur Zeit der Prim." Aus demPontifikatsjahr des Papstes (Pius II. ivurde am 19. August 1458 20gewählt, am 3. September geweiht; sein ziveites Jahr erstreckte sich alsovom 19. August 1459 bis 18. August 1460) und am dem übrigenVerlauf der Säkularisation folgt mit Sicherheit, dass hier die Jahres-berechnung nach dem Brauch der kaiserlichen Kanzlei und demstilus Moguntinus (Jahresbeginn der 25. Dezember) angewendet wurde, 30während die päpstliche Kanzlei in den Bullen damals dem calculusFlorentinus (Jahresbeginn der 25. März nach unserem Jahresanfang)folgte. : ) Das Datum der Sitzung ist also der 26. Dezember 1459.
Ich gebe von der Urkunde ein ausführliches Hegest nach demOriginal: Not.Instr., Pergament; Fasz. 217. Aussen: Constitutio 35procuratoris ad extingwendos monachos et crigendos canonicos inEhvangen.
Im Jahr 1460, im zweiten Jahr des Pontifikats Pius IL, am26. Tag des Dezember, hora primarum quasi, erschienen in opidoElwangen Augusten, dyoc. et ibidem in domo abbaeiali, in stuba 40minori domus eiusdem, vor den unterzeichneten Notar und Zeugen
J ) Vgl. H. Grotefend, Taschenbuch der Zcitrcclmung des deutschenMittelalters und der Neuzeit, 2. A. (1905), 8. 12f.