Vorwort.
Die kirchliche Verfassungsgeschichte des Stifts Ellwangen istein bisher noch wenig erforschtes Gebiet. Eine gute, aber nichtvollständige und allzu gedrängte Darstellung gab Paul Stalin inder Beschreibung des Oberamts Ellwangen (1886), während Sar-ton's fehlerhaftes und oberflächliches Staatsrecht der deutschenbtifter unvollendet geblieben war. Durch Richter's Ausgabe derStatuta ecclesiae Fuldensis (1904) angeregt, plante ich deshalb eineAusgabe der Akten über die Errichtung des Stifts und der nochganz ungedruckten Stiftsstatuten mit Einleitung und kurzen Er-läuterungen. Im Laufe der Arbeit erkannte ich es als angezeigt,den Texten eine Geschichte der Umwandlung des Benediktiner-klosters in ein weltliches Chorherrnstift, über welche die im erstenAbschnitt veröffentlichten Texte (Nr. I—XI) sehr interessante Auf-schlüsse gewähren, und eine Darstellung der kirchlichen Verfassungdes Stifts wenigstens nach ihren Grundzügen folgen zu lassen;auch hiefür konnte viel neues, ungedrucktes Material, namentlichaus den kapitclsrezessen, geschöpft werden. Dem Leser wird esnicht entgehen, dass erst auf diese Weise ein richtiges Bild vonder wirklichen Verfassung, von den tatsächlichen Gewohnheitengewonnen wird, da Gesetz und Praxis oft genug nicht in Einklangmiteinander waren . Besonderer Nachdruck wurde auf die geschicht-iche Entwicklung und auf den Nachweis der Quellen gelegt; alshauptsächlichste Quelle ergaben sich die Gebräuche der dem Stiftvorausgehenden Benediktinerabtei und die Verfassung des Augs-burger Domkapitels, für welche noch Leuze's Untersuchung be-nutzt werden konnte. Naturgemäß wurden die alten Statuten undoie im ersten Jahrhundert des Stifts vorgenommenen Änderungenbesonders berücksichtigt; für diesen Teil wurde so ziemlich dasgesamte archivalische Material durchgearbeitet. Eine Ergänzung