Trümiph-leuchrender Rriegs/H elm. V ierdtekTheil. r 15 r
schlagung / undeingeholte Gutachten sämtlicher Chm-Fürsten und»Ständen / eine Nochdurft zu seyn befunden / oberwehnte Unsere-'^vocaroriA^lndibitoriL, welche Wir alles ihres Inhalts"anhero wiederholen/ nachfolgender Gestalt mehrers zu schärften und»zu erweitern. Undzwar
r.Gebieten Wir abermahlen von Röm. Kays. Macht/ Vollkom-»menheik hlemit ernstlich / und wollen / daß nicht nur alle Unsere/ und»deß Reichs/ in deß Königs vonFranckreich/ dessen Alliirtcn / auch»heimlich- oder offentlichenHelffern oder Helffers Helffern/civU-oder»Diensten/aller Orten befindliche/ oder sonsten sich daselbst"aufhaltends Lehen-Leuthe/ Untenhanen und Angehörige / stracks"nach Verkündigung dieser Unser Kays, -^vocacorim/bev denen da-»rinn und in Unfern vorigen ^.vocarorien ausgedrückten ?nnen / sich»von dannen weg / und in dasH. Röm. Reich / Unsere Erb-König »reich und Landen begeben / sondern auch insgemein ihrer keiner von»nun an / fo lang der jetzige Krieg wahret / sür jemandandern wer der»auch siy/alsVas Vatterland und dessen jetzige oder künfftige Bunds »Mosten / welche bey gegenwärtigen Kriegen / gegen die äecjsrirte»Reichs-Feinde/ würcklich Theil nehmen/bcy eben denenftlben?<Lnen/»sich gebrauchen / vietweniger von neuen Werben zulaffm / sondern al-»ler anderer srembderDienste/völligaussern/dagegen diejenige- jb sol-»cheEariästlz ^ vocstonikdiegebührende paricion leisten / und sich"bey Unö/ oder ihren Lands Fürsten/ Herren und Obrigkeiten, zu rech-»terZeiteinfinden/ die Billichkeit/und ihren HuLlicaten gemäß ac-»commoöirt und befördert werden solle.
2. Befehlen Wir aus selbigerKäyserl. Macht/und mit einmü-»-thigmGut- Befinden/mehr-gedachter Chur-Fürsten und Standen/»daß keine Kantzösische Abgesandten / lvliniliri, deren Anhang und»Bediente/nocheinige von selbiger oder andern Nationen verdachti-»gen Personen / nicht allein bey keinem Chursürstl. Fürst!, oder andern»Höfen / und Städten im Reich mehr gevultet / sondern auch keim»Mantzosen- Mann oder Weiblichen Geschlechts/Geist oder Welt-»lichen / Hoch - und Nidern-Stands mehr /in Stifften / Clöstern und»LoIlegüF, oder in Dienste angenommen / unddie ienige / so sich schon»darinnen befinden / unter gewisser Straffab- und ausgeschafft wer-den sollen: Es wäre dann/so viel die Geistliche betrifft / daß ihre O-»- brigkeiten/ Oräinarü, und 8uperiore8 derselben gnugsam versichert/"und dafür sechsten stehen wollten / daß sie wider Unser und deß Reichs»lnreresse, durch Lorreloonäentz oder in andere Wege/ Nichts schäd-»
siche-