Memorialder Enge»landeranden Primtzen.
442 Röm.Raisi iVaj.U ttd dero hohen Allirrten
Odngeachtetaber alles Erinnerns und Zurüstens des Königs,liefein Memorial über das andere von den Englischen Lords an denPrintzm von Oranien ab / als welcher nicht allein vor seine Personvon dem Königlichen Englischen Geblüt entsprossen, indem er einSohn des Königs leiblichen Schwester, sondern auch seine Gemahlindie nächsteKron-Erbin, auch beyde der Protestantischen Religion/dieser solle / weil er versicherte Hülffe von Holland zu gewarren / seineLlnkunfft beschleunigen, und das von Mißvergnügen gleichsam in Zü»gen ligsnde Reich wieder aufrichten. Wir weiten hier gerne dasgantzeMemorial dem geneigten Leser einhändigen, so andiePrinces-sin von Oranien durch die fürnemste Lords abgüassen worden, alleinselbiges ist zu lang/und dürffte dem Leser verbrüßiich, einer Geschichts«Erzehlung aber / wie die Unserige seyn soS, unanständig seyn. Dochliefern wir hirmit den kurtzen Begriff und die smncmsten Grüade, soden Printzen Hch in Engeiand zu begeben / bewegen sollen, ein.
Es würde nemlichIhr. Hoheiten nicht unwissend seyn, daß dieProtestanten in Zngeland, die ihrer Religion und einer billichen Re-gierung getreulich aktachirt, durch die Machination der Römisch-Eakhojisch/n unter dem Schein derKömgi- Authoritat vielfältig ge«quälet / und von ihnen Sachen Ogrsordert worden/ die vorGOttund denen Menschen unverantwortlich / viele Beneficia von ihrenKirchen undCollegien ohne andere Ursachen / als weil es dem Königso gefällig, abgenommen/ vor wider die Gesetze angeordnete Com«missaeien für Recht gestellet / von Erwählung ftcyer Magistraten ver-sioffen, unterschiedliche Politische Corporatien der Städte entbun-den erklärt, die rechtmässigen Versicherungen vor die Religion undFreyheiten / so durch den König und das Parlament fest gestellet/durch pretendi-rteMacht zu dispcnsiren/vernichtet/ein neuesVorgcben,daß dieUnterthanen ohne des Königs Belieben, ^kein Recht u.s. f.haben, für den Tag gebracht, dirMilitz in die Hände unbequemerPersonen gestellt, gegen die Gesetze des Königreichs eine Römisch-Catholische Ar mee bey Friedens-Zeiten in denKönigreich unter halten,die Erecution der alten Gesetze wider unterschiedlicheMißhandlungenvrrbokten, die Statuten so in svo.Jahren wider den Pabst gemacht/suspendirt;Jn denen Höfen derJustitzdis Richter so frey erkläret wel-che man condemnlrt haben will/als die Richter Hollowap und Powrllwogender billigen Freysprechring der7.Bisä'öffe, abgefttzr, undFreyheit zur Erwählung der Parlaments-Herren, unangeschen allerrechtmässig darwider getragenen Fürsorgs/gegeben/nuddurch da»