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Vierdter Theil (1690) Darinnen nicht nur die Fortsetzung des Kriegs wider die Ottomannische Pforte, sondern auch die Ursachen des neu-angeflammten Kriegs mit Frankreich ... abgeschildert ...
Entstehung
Seite
251
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Trjmnph-leucl^tenderVri ekte-Helm.Vlerbter Ehest rrr

Progreß eines fo gefährlichen Unheils zu steurcn. Ferner un«ftr Bitte Md B-gehren / daß der König ersucht werden solle/seinen Untetthanen zu verbieten / hierzwischen mit Nom keine Ge^memschasst zu haben / noch einig Geld dahin zu schicken / undhierüber seine Authorittt auf Weis und Wege / wie er solchesam dienlichsten erachten wird / ins Mittel zu schlagen. Daß auchder Hofverordnen wolle/ daß der auf gegenwärtigen Parlements,Schluß erfolgende Befehl an aßen öffentlichen Plätzen oder wo cssonsten gebräuchlich/ angeschlagen werbe; biß war aber der folgen-de Befehl:

Der Hei des Parlaments hat dem Procureur - General / alsappellirend/ wegen Unrichtigkeit und Mißbrauch besagter PäbsilichenBulle und der darauf nechst vitwichenm 26. Decemberiausgegam.genen Ordsnänce angenommen/ und gsthan was des Rechtens ist/wegen solcher Appellation / und besagte Bullen / samt der Qrdonan-ce vor nichtig und unrichtig erklärt. Cr hak allen und jeden verbe-ten/ sie in dem Königreich zu verkauffen/ mit angcheffter Bedroh-ung/daß wider sie mit ausser ordentlichen Straffen solle verführenWerda;.

Er legt allen und jeden di« Eremplaria davon in ihren Hän-den haben auf / solche für das Gericht des Parlements-Hof zubringen / damit sie dortknögen untergedrücket werden. Er / derParlements - Hof verordnet / daß dis Acte der Appellationauf ein künfftigs Concilium von dem Procureur-General desKönigs «ingegeben / in das Gerichts-Register des Parlementssoll eingetragen werden. Er/ der Parlements- Hof verordnet / daßder König auf das Unterrhänigst soll ersucht werden / seine Authör-ritet Macht und Gewalt anzuwenden/damit die Q mrti'er- Frei-heiten Seinen Ambassadeur zu Rom mit allen ihren Rechten/so weitsich selbige erstrecken/wie sie selbige je und allezeit und biß hieher gehabthaben/mägen erhalten werden/ item zu verordnen/ daß entweder Pro«vincial-Toncilia oder ein National - Concilium / oder sonst einsVewsamlung der Berühmtesten und Fürnehmüen seines Königreichs mö-ge gehalten werden/um aufdieftlden zu ersehen und zu erfinden Mitte!/die da bequem und dienlich sind/abzuhMeu denen Unordnungen/disdurch langwührige Ledigstehung der me-ften Ertz-Bistümer undBistümer entstanden/und fürzubeugen dem Fortgang und Wachs-thum jo vielen höchst, gefährlichen Übels. Uterdeff.'n ftinen N".

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