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Vierdter Theil (1690) Darinnen nicht nur die Fortsetzung des Kriegs wider die Ottomannische Pforte, sondern auch die Ursachen des neu-angeflammten Kriegs mit Frankreich ... abgeschildert ...
Entstehung
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246 Röm.RaisiMas.und der» hohen Allii rterr

Es ist ver gantzen Welt bekannt / wie höchlich der König sich an-gelegenseynlassen/ denen Progressen einer entstandenen Ketzereysichzuwidersetzen/ und die Dekreten Jnnocentii X. und Alexandri VH.Werckstellig zu machen. Die Resolution/ das gantze Königreichunter einen Glauben zu bringen / schiene nicht allein denen Politicis/sondern auch den frömsten und eifrigsten Personen ein unmöglich alsgefährliches Fürnehmsn zuseyn.

Unterdessen hat unser unüberwindlicher Monarch die Hand andieses Werck mit solchem Sucres geleget/ daß er dasselbe durch dieVereinigung bey die zwo Millionen Seelen/so sich wieder in dmSchoß der Kirchen begeben/und an/etzo den rechtmassigen Gewaltdrö Römischen Stuhls/ dessen Joch sie zuvor von sich geschüttelt ge<habt/erkennen/glücklich zu Ende gebracht. Indessen hat sich der Pabstdurch unruhige Köpffe einnehmen und verleiten laffen/und derErkänt-niß/welche derKönig wegen der Regalien hat ergehen lassen/angemas«ftt/unangesehsn / daß dieses Recht / welches der Fürtrefflichsten einesvon der Krön ist / von sehr viel Päbsten / seinen Vorfahren / die sichniemals einiger Erkanntniß darüber anzumassen / noch dieselbe einzu-schrencken/begehret/ für recht erkannt worden.

Ob nun wol der König vos denRechten der Krön vollkömmlicheNachricht hat/und sich wegedesGebrauchs derRegalien keinenScrmpel machen darff/so ist doch dieser unvergleichlicheMonarch/welcher dieGerechtigkeit zu einer Richtschnur aller seinerHandlungen haben will/entschlossen/eine Versammlung der Clerisey inFranckreich anzustel-len/ ihre Meinung zu vernehmen/und darin etwas von seiner Authochtet nachzulaffen/ und der Geistlichen ihrer zuzusetzen. In der/ausVer«anlassung derSache/ wegen derRegalien gehaltenenVersatnlung/ha,ben die Bischöffe/nachdem sie benachrichtigt wordm/daßdieLehrtt jen-seitS des Gebürgs/und die Commiffarii deSRöm.'Hofs nicht unterlaßftn/in dem Königreich neue Memunaen von der UnMbarkeit desPabsts/ und ungemeffenen Gewalt über zeitliche Dinge der Königeauözustreuen / haben sie sich nicht angemaffrt meiner so zweiMhaff-ten Streit -> Sache einen Ausspruch zu thun / sondern einer «sschlbwren Warheit / welche von allen Kirchen - Vättern -sichrer/ und in al-len Conciiiis/und namendlich durch das zu Costnitz und zu Basel / ent-scheiden worden ist/ ein öffentliches und glaubwürdiges ZeuWuß Eben / und ist niemand unbewust / daß der Cardinal von ksthriMN /welcher demConcilio zu Trient bevgewohnet/ sich öffentlich erklärt/ daßdie Theologische Facultet zu Pariß bik llnjmsitettv drsKöliigmAs