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than/> äß er die Kirche zu St.Üudwig in besagterSradt/ und dreGeisi-jichr so darinnen dienen/ vor verbvtten/und im Barngethan erklärenMe/dloß darum/weil stein der Christ-Nacht-Metten/HerrnMarg»prüfen von Lavardin Ertraorbinaire Ambassadeur des Kön-gs anSe. Heiligkeit zur Heil.Communion gelassen haben; wann man dannnur die deswegen ergangene Ordonance vor richtig gesetzt achtenrvill/daß er öffentlich excommunicirl und in Bann gethan ftye/ um desso vermeinten Uberfahrens/und derBullä entgegen lauffendenHand-lungen wissen / hat besagter Herr Procureur-General erachket/daß erohne Verwahrlosung seines Amts/undHindansetzungSe.Schuldig-keit nicht länger im Stillschweigen/ darinnen er eine geraume Zeit sichrnthalten / verharren könne und möge.
Wann die Materie die so zugrossenErceß Anlaß gegeben / diegeistliche Botmäßigkeit/so dcmPabst zustehet/ angienge/ so könnteman dannoch gar leichtwiffen dieZrrthümer und Fehler / die da be-gangen worden / indem man verfahren wider eine Person / die in derBuss absonderlich nicht ist benennet worden / und welcher man auchdie Disposition und Beschaffenheit der Bullä nicht erklärt hat/ s»lang sie ju Rom gewesen / und die dieselbige auch in Frankreich nichthat wissen können / allwo sie nicht ist publicirt und angeschlagen wor-den ; Zu dem so hat ihn derPabst als einen Ambassadeur nicht ver-dammen können/dann ausser dem/ daß ihn sein Character vor desBannes Strahlen befreven und vor denselben beschirmen soss/ wanner in seinen Amts - Verrichtungen bleibet / so hat ihn doch Seine Hei-ligkeit/ in Qualitet eines Abgesandten / niemals erkennen und anneh-men wollen / was er auch deswegen für Jnstantzen und Erinnerungengerhan. Endlich / so wollen die Regeln des geistlichen Rahts / daßdie Person/von so hohen Würden / dergleichen sich an unfern Am-bassadeur befinden / vorher ausdrücklich mit Namen in der Bulla hät-te sollen benennet werden/ ehe sie in die Straffe hätte fallen können/die die Bulle ankündet.
Allein/ daß der Pabst in einer Materie die bloß und ledig/weltlich / anbey zeitlich/als da sind die Freyheiten des Ambassa-deurs und des Königs/sich der Geistlichen Waffen bedient/ welcheihm doch einig und allein zur Regierung und Erbauung derKirchen vertraut sind / und daß er sich jelbst in Seiner eignenSache zum Richter gemacht/das macht bieExcommunication/dieder Cardinal Vicariuö Se. Heiligt, über unfern Ambassadeur aus-spricht/so ungültig und null/ daß es zu Vernichtung derselben
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