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Wissenschaften und Künste.
Diese befinden fiel) in keinem sonderlichen Zustande, und nur dieStadt Napoli führt noch Namen von Auszeichnung. Am meistenwird noch getrieben Mathematik, Physik, Naturgeschichte und Arzc-neikunde. — Die Unterrichtsanstalten waren bisher ganz in den Hän-den der Geistlichkeit, inzwischen hat man in neueren Zeiten nicht alleinLyceen und Collegien als Vorbcrcitungsschulcn für die höheren Stu-dien geschaffen, sondern man hat auch für den Volksunterricht zweck-mäßiger denn früher gesorgt. Man hat 1 Universität zu Napoli, 4Lycecn, zu Salerno, Bari, Aquila und Catanzaro, und 2 königlicheCollegien zu Reggio und Coscnza. — In den meisten bischöflichenStädten sind Seminarien zur Bildung der Geistlichen; in dem Ho-spitale der Unheilbaren zu Napoli befindet sich eine hohe Schule fürArzneikunst, Chirurgie und Hebammenkunst; zu Salero befindet sicheine nautische Schule, zu Napoli eine königliche Militairschule, einCollegium zum Unterricht junger Chinesen und Japanesen, zwei Ie-suitencollcgien, eine Taubstummenanstalt und eine Musikschule; fernerist auch daselbst eine Akademie der Wissenschaften und eine Akademiefür Ackerbau, Manufakturen und Künste,
Standevepschiedenheit.
1) Adel, der sehr zahlreich ist und aus 120 Fürsten, 150 Her-zogen, 170 Marchesen, 40 Grafen und 450 Baronen bestehet, wozuein zahlreicher, unter der französischen Herrschaft entstandener neuerAdel kommt; 2 ) Klerus; 3) Bürger, wozu die in den Städtenlebenden Grundstücksbesitzer, Gelehrte, Kaufleute, Künstler und Hand-werker gerechnet werden; 4) Bauern und Landlcute, die in äußerstniedergedrückten Verhältnissen sich befinden.
Reichsverfasfung.
Die nur zum Theil vom Könige anerkannte Constitution vomMen Juni 1814, stehet an -er Spitze der Verfassung. Sie hebt
die Immunität der befreiten Stände auf, bestimmt die Rechte derStände und ordnet ein, das Volk repräscntirendes und zu Napoliseinen Sitz habendes Parlament an. Dies Parlament bestehet aus100 Mitgliedern auf fünf Bänken vertheilet und zwar 1) Bank desKlerus mit 20 Erzbischöfen, Bischöfen und sonst ausgezeichneten Geist-lichen besetzt; 2) Bank des Adels, aus 20 Mitgliedern, deren jedeswenigstens 10,000 Ducaten jährliche Rente Nachweisen muß, aberlebenslängliche Deputirte sind; 3) Bank der Grundbesitzer, aus 20Personen bestehend, die von den Wahlcoücgien, jedoch bei jeder Si-tzung neu ernannt werden; 4) Bank der Gelehrten, aus 20 Mitglie-dern bestehend, welche aus den Lribunälen und Universitäten genom-men werden und Männer seyn müssen, die sich durch Talente undVerdienste um Wissenschaften und Künste auszeichnen; 5) Bank derKaufleute, aus 20 Deputaten bestehend, die von dem Könige ausjden ihm von dem Collegio der Kauflcute übergebenen Listen ernannt^werden. — Dieses so zusammengesetzte Parlament versammelt sich,alle 3 Jahre wenigstens einmal. Der Präsident wird von dem Mo-narchen ernannt und die Sitzungen sind geheim. — Dem Verneh-men nach ist dieses Parlament unter der jetzigen Negierung noch nichtzusammenberufen worden.
Siciliens Parlament bestehet aus einer Kammer der Pairs, wo-rinnen 3 Erzbischöfe, 7 Bischöfe, 51 Prälaten, 50 Prinzen, 18 Her-zoge, 20 Marchesen, 2 Grafen und 35 Barone den Sitz haben, undeiner Kammer der Gemeinden, zu welcher die Repräsentanten von 23Distrikten und die der Städte gehören.
Reichsverwaltung.
An der Spitze der Regierung steht ein König, dermalen Franz I.,gcb. d. 19. Aug. 1777. Die Verwaltung des Innern ist einem be-sonder» Minister übertragen. Das Königreich Neapel ist in 15 Pro-vinzen, 42 Bezirke, 496 Kreise oder Circondaris und 2520 Gemein-den perthcilet. An der Spitze der Provinzen stehen Govcrnadori, an
der Spitze der Kreise Negenti und an der Spitze der Gemeinden Po-destas. WaS Sicilien anbelangt, so sist diese Insel in Hinsicht derVerwaltung und Polizei in 7 Intendanzen gctheilet und jede wie-derum in 3 Bezirke. An der Spitze der erstem stehet ein Intendant.Ucbri'gcns hat, wenn der König nicht gegenwärtig auf Sicilien ist,ein königl. Prinz oder sonst angesehener Großer, die Stelle einesStatthalters zu verwalten.
Das höchste Justiztribunal des Königreichs ist der zu Napoli sei-nen Sitz habende oberste Gerichtshof; übrigens befinden sich noch Ap-pellationshöfe zu Napoli, Aguila, Tram und Catanzaro. MittlereBehörden sind: die in jeder Provinz des Reichs niedergesetzten Civil-tribunäle und die gleichfalls in der Hauptstadt jeder Provinz eingesetz-ten Kriminalgerichtshöfe. Unterbehörden sind: Kreisrichter und Frie-densrichter. — Auf Sicilien bestehet ebenfalls ein höchstes Tribunal,3 Appellationsgerichtc, 1 zu Palermo, 1 zu Messina und 1 zu Ca-tania. Gerichte unterer Instanz sind die Tribunäle, die in den Di-striktshauptstädten und in den Parlamentsstädtcn bestehen. In jederOrtschaft befindet sich ein Capitano Giusticiero.
Die Finanzen werden von besonderen Behörden verwaltet. AufSicilien ist das höchste Finanzcollegium 11 patriwonio re^io.
Landmacht.
Im Frieden 30,000 MannIm Kriege 50,000 Mann
1825.
Im Frieden 10 SchiffeIm Kriege 146 Schiffe
Marine.
1825.
Festungen.
Gaeta, Capua, Pescara; und CitadeLen befinden sich zu Pa-lermo, Messina, Milets und Catania.
Topographie des Königreichs'beider Sicilien.
Königreich Neapel.
L. Insel Sicilien.
Provinzen:
1. Neapel (Napoli.)
2. Terra di Lavoro.
3. Principato citcriore.
4. — ulteriore.
5. Molise.
6. Abruzzo ulteriore II. (Aquilano).
7. — — I. (Teramo).
8. — citcriore.
9. Capitanata.
10. Dari.
11. Otranto.
12. Basilicata.
13. Calabria citcriore.
14. — ulteriore II.
15. __ — 1.
Intendanturen:
1. Palermo.
2. Messina.
3. Catania.
4. Siragosa.
5. Calatanisetta.
6. Girgenti.
7. Trapani.