r) Die jedem einzelnen Staate vorstehende römische Zahl, weißt auf die Signatur der Generalcharte von Norddeutschland hin. -
2) In Verfolgenden gken Lieferung werden die Staaten: Königreich Sachsen, Großherzogthum Sachsen-Weimar, Herzogthum Sachsen Gotha - Coburg,Herzogthum Sachsen Meiningen-Hildburghausen, Herzogthum Sachsen - Altenburg, Herzogthum Anhalt - Dessau, Herzogthum Anhalt - Bernburg, Her-zogthum Anhalt-Köthen, Fürstenthum Schwarzburg - Sondershausen, Fürstenthum Schwarzburg - Rudolstadt, Fürstenthum Neust ältere Linie und jüngereLinke, Vorkommen. Das Fürstenthum Liechtenstein wird mit Oesterreich abgehandelt werden. — Die yte Lieferung enthält Hen Preußischen Staat, die roteund ute den Oesterreichischen Staat. f
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