V.
Das Herzogthum Sachsen * Gotha - Koburg (Kobürg * Gotha)
(liegt in drei großem und mehreren kleinern Stücken. Das Fürstenthum Gotha liegt: 27" 55^ bis 23" 41/ östl. Länge, und Zo" zz/ bis 51" 2c/ nördl. Breite. Das Fürsten-thum Koburg liegt von 28 ° 9^ bis 23° 54^ östl. Länge und 50° 3^ bis ZO° 23^ nördl. Breite. Das Fürstenthum Lichtenberg liegt von 24° 42^ bis 25° 19^ östl. Länge und
49" 26^ 30" bis 49" 47/ nördl. Breite.)
Flächeninhalt.
48,2 s geographische sü Meilen.
Volksmenge.
140,800 Einwohner inci. 1200 Juden.
W 0 h n p l ä h e.
n Städte, 1 Festung, ioj Marktflecken, 430 Dörfer undgrößere Weiler und 26,313 Häuser.
Boden.
Im Gothaischen und Kvburgifchen gebirgig, und zwar Verä-stungen des Thüringer Waldes. Die höchsten Kuppen sind: derBeerberg 3133 Fuß, die Schncekoppe 3H3 Fuß, derJnselberg 2947 Fuß, die Loibe 2502 Fuß, der Mittel-berg 2435 Fuß, der große Werßenberg 2232 Fuß, derkleine Weißenberg 2216Fuß, der Dreiherrnstein 2191Fuß, der Tröhberg 2150 Fuß und der Hirzp 0 lz 2062 Fuß.Im Lichtenbergischen gehören die Gebirge, die aber nur höchstenseine Höhe von izoo Fuß erreichen, zum System des Wasgau.
Gewässer.
r) im Gothaischen. Die Hör sei sammt der Emse,Ruhl und Nessa, die Unstrut, die Gera, die Apfel-stedt. 2) im Kvburgifchen. Die Jtz, die Steinach,die R 0 dach und dieNaßlach. 3) im Lichtenbergischen.Die Nahe, die Glan und die Blies.
Gesundbrunnen.
Bei Niederwiera (unbenutzt), zu Fcchheim (unbesucht).
Bewohsier.
Mit Ausschluß von 1200 Juden, sämmtlich Deutsche, im Ko-burgischen mit Fränkischem, im Lichtenbergischen mit Rheinländi-schem Dialekt.
Hauptzweige der Industrie.
r) Ackerbau mit Drcifeldcrwirthschaft; jedoch leiden diebergigen Landcstheile und das Lichtenbergische dennoch Mangel.Außer den gewöhnlichen Feidfrüchten baut man in den Umgebun-gen von Koburg Spelz, und im Jtzgrunde so wie im Lichtenbcrgi-schen Hopfen. 2) Gemüsebau und zwar aller Orten, im Go-thatschen Mohrüben, woraus Saft bereitet wird. Flachs im Go-thaischen und Lichtenbergischen; Anis, Kümmel, Mohn und Ca-naricnsaamen um Volkecvda und Körner, Waid bei Mvtschleben.VIII. Heft.
3) Weinbau, nur im Lichtenbergischen dem Rheinweine ähnlich,an andern Orten ist solcher nur als Essig zu gebrauchen. 4) Obst-bau mehr denn ausreichend, besonders im Jtzgrunde. Waldbecreund Haselnüsse im Gothaischen. 5) Waldbau. Der Thürin-ger Wald liefert Bau - Nutz - und Brennholz zum Bedarf und Han-del. 6) Viehzucht. Rindvieh findet sich besonders häufig beiden Gebirgsbewohnern, Schaafe größtcnthcils veredelt im Gvthai-schen. Pferde finden sich in guter Racc im Gothaischen und Kobur-gischen, im letzteren ist zu Asbach ein Gestüte. Schweine und Ge-flügel giebt es in Menge, besonders im Gothaischen Gänse. Bie-nen in Stöcken findet man nur hie und da. — An Fischen- ist dasLand arm, nur die Forelle findet sich in den Bcrgbachen. — DerWildstand ist nicht unbedeutend, besonders in den waldig-bergigenLandcstheilen. 7) Bergbau. Auf Eisen im Gothaischen, beiFriedrichroda und Balstedt. Braunstein bei Elgersburg und Ar-lesberg. Steinkohlen bei Elgersburg. Mühlsteine aus Porphyrwerden bei Krahwinkel gehauen. Im Lichtenbergischen werden Bau-und Schleifsteine gebrochen; Gyps, Kalk, Töpferthon und Por-zellanerde gegraben; auch findet man daselbst buntgebänderten Achat.
K u n st f l e i ß.
i) Leineweberei und Garnspinnerei ln allen Theilendes Hcrzogthums, besonders aber Hausleincwand, Drillich, Zwil-lich und Zwirn im Gebirgslande. Ohrdruf und Friedrichrodazeichnen sich durch ihre Leinwandbleichen aus. 2) Wollen- Tuch-und Baumwollenweberei findet sich nur im Gothaischen, je-doch nicht eigentlich fabrikmäßig. 3) Garbereien sind von Er-heblichkeit, besonders in den größer« Städten. Uebrigens findetman im Lande noch Tabaks - Wachstuch - Bleiweiß- und Stärkefa-briken, Papiermühlen, Porcellanfabrikcn, Eisenhohöfen und Häm-mer. Man fertiget viel hölzerne Geschirre, hat zwei Glashütten,beschäftiget sich mitMcsserschmiedewaaren, Körben- undJnstrumen-tenfcrtigung, Pech-Lheer-und Kienrußschwellereien, Olitätenver-fertigung, Kräutcraufsuchung, Brauen und Brennen. Im Holz-lande giebt es mehrere Brctsagemühlcn.
Handel.
Ausgeführt wird r i) aus dem Gothaischen: Holz, Holzsäme-reien, Wolle, Anis und Anisöl, Cvriander, Braunstein, Pech,Kienruß, Potasche, Leinen- und Baumwollenwaaren, Braustein,Eisenwaaren, Schmalkalder und Neudietendorfer Maaren, Holz-
waaren und Geflechte. 2) ans dem Koburgischcn: Mastvieh, But-ter, Leinewand und Wolle. Gotha und Koburg sind Stapelplätze,in letztgcdachker Stadt befindet sich auch ein lebhafter Weinhandel.
Münzen.
Buch und Rechnung wird im Gothaischen nach dem Cvnven-tionsfuße und im Koburgischcn nach dem 24 Guldenfuße geführt,und hiernach sind auch die gröbern Münzsortcn ausgeprägt.
U n t e r r i ch t s a n st a l t e n.
Jena ist die Universität des Landes und wird, da sie ehedemvon Weimar und Gotha gemeinschaftlich unterhalten wurde, wasden Antheil von Gotha anbelangt, durch die drei Sächsischen Her-zoglhümer vertreten. Zu Gotha und Koburg sind Gymnasien be-findlich, zu Ohrdruf und Koburg Lyceen; überdies die Erziehungs-anstalt zu Schnepfenthal, zwei Schullchrerseminare und mehreregut eingerichtete Bürger - und Volksschulen.
Staatsvcrfassung.
Das Herzogthum bildet einen Theil des Deutschen Staatenbun-dcs und nimmt mit den übrigen Fürsten des Hauses die i2te Stelleein, hat aber im Pleno eine eigne Stimme. Der jetzige Herzog,Ernst, sich bekennend zur lutherischen Kirche, gelangte 1806. zurRegierung vonKoburg, und erwarb im Novbr« 1326., durch Aus-sterben des Herzoglich Gothaischen Fürstenhauses und gegen Abtre-tung von Saalfeld und Themar, das Fürstenthum Gotha ohneKranichfcld und Römhild, ferner die Hildburghausenschen AemterSonnenfeld und Königsberg und die Mciningischen CammergüterKahlenberg und Gauerstadt. Das Fürstenthum Koburg besitzt seit132 l. eine landständische Verfassung und eine Volksvertretung, siebestehet aus einerCammcr, die Ritterschaft stellt hierzu 6, 3 Städte5, die übrigen Gemeinden und Städte 6 Abgeordnete. Lichten-berg hat keine Repräsentativverfassung. Im Gothaischen giebres Stände, die bei Gesetzgebung und Besteurung eüuvirken, sietheilen sich in Grafen und Herren, Ritterschaft und Städte ab.
Staatsverwaltung.
Die erste Behörde ist das Landesministerium, unter welchem injedem Fürstentum besonders die Justiz - und Polizeibehörden fungi-ren. Als höchste Justizbehörde befindet sich zu Jena das gemein-schaftliche Oberappellativnsgericht. Die niedern Behörden bildendie Aemter und Stadtmagist.ate.
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