, D i ..e f r e r e H a n s e st a d t Hamburg
(liegt zwischen 26° 2^ bis 27° 53^ östlicher Länge und 53° 25^ bis 53° 54^ nördlicher Breite.)
Flächeninhalt
Meilen., .Nach Dittmann 17,769,313 ^Ru-then, davon l/vi^,Ooo auf die schiffbaren Gewässer gehen.
Volksmenge;
134,073 Einwohner (1325.)
Wohnpläße.
2 Städte, 2 Marktflecken) 13 Kirchspiele, 50 Dör-fer und Weiler, 12,651 Häuser.
Lage und Benutzung des Bodens.
Das Staatsgebiet liegt zerstreut, größtentheils im Hol-steinschen und Lauenburgischen; nur das Dorf Moorburg unddas Amt Ritzebüttel mit der Insel Neuwerk, liegen theilsvon der Elbe, theils von den Provinzen Lüneburg und Bre-men begrenzt. Der Marschboden ist sehr fruchtbar, die san-digen Flächen der Hamburger Geestdörfer werdtn durch Dün-gung sehr verbessert. Zm Ritzcbüttelfchen ist man mit derLandwirthschaft noch sehr zurück. Die nahen Dörfer umHamburg sind voll prächtiger Villen und.Gärten, wo exoti-sche Gewächse im üppigsten Wüchse prangen.
Mäuze, Maaß und G ewicht.
Alle größere Zahlungen geschehen durch die HamburgerBank. Die Rechnungsmünze ist eine Mark, deren 27H eineMark Cöllnisch ausmachen. Dies ist der Preis, um welchendie Bank das feine Silber annimmt, zahlt sie aber wirklichin Silber, so giebt sie die Mark Cöllnisch zu 27Z Mark aus.— Der Großhandel hält Buch und Rechnung in'Vankgeld'e,der Kleinhandel geschieht zn CourM,,, das ,dem Lübeckfchenganz und dem HölsteiüsctMchast gleichkommt' Geprägt werden,in Hamburg 107 5, 2 und 1 Ducatensiücke inGold. Mannennt erstere'beiden Münzen ganze und halbe Portugaleser-Zn Silber prägt-man 3, 2 und. r Markstücke, Md 8 , 4,
2, 1 und ^ auch ^ Schilliugstücke. ,
^ Die Elle hält 2 Fuß,. 4 >ev Morgen Marschland 6aoDRuthen (91,472 Par. Fuss.), der Scheffel Geestland200 O Ruthen. — Die Last Getrajdö-HM i'Z Sock —32 Scheffel — 60 Faß — 126 Himken — 430 Spinnt;der Himten — 1328 Par. Cublkjvll. — Flüssigkeitsmaaß istder Ohm — 4 Anker — 5 Eimer — 20 Viertel ^ 40-VH. Heft.
Stübchen — 80 Kannen — i6v Quartiere. Ein Ohm! hält 7300 Pariser Cubiczoll, ein Anker — 1425 Pariser Cu-, biezvll. — Das Pfund Handelsgewicht — 10,082 Hollän-dische Aß.
Handel.
Die Hauptbeschäftigung der Hamburger ist der Handel, undvorzüglich wegen der Dank, der Geld - und Wechselgeschäfte,welche vornemlich mit England betrieben werden, merkwürdig.Die Warengeschäfte bestehen theils in Ausfuhr deutscherMaaren und Fabrikate nach England und Amerika, theils in- Vertrieb der eingeführten Cvlvnialwaaren und Fabrikate,französischer Weine rc. Nur der Großhändler heißt in Ham-burg Kaufmann, der Detaillist wird Kramer genannt. Ham-burg unterhält stets vollständige Assortiments von Maaren,deren Ausbietung durch 73 y dem Commercio vereidete Mak-ler geschiehst. — Die Anzahl der zu Hamburg im Jahre1324. angelang'ten Seeschiffe betrug 1319, auf den Wall-sischfang waren nur 2 und auf die Häringsjagd nur 5 abgersegelt. Mit diesen Schiffen kommen unermeßliche Maarenin die Stadt.
Kun-stfleiß.
Dieser ist in Hamburg dem Handel untergeordnet. An2oc> Zuckerfabriken sind der wesentlichste Gegenstand. Nachihnen folgen die Rauch - und Schnupftabakfabriken undCigar-renmachereien, die jährlich über 120 Millionen Pfund Tabakverarbeiten« Dann zeichnen sich die Reepschlägereien für. Seile und Ankertaue, die Segelmachereien, die Hut - Licht-Pftifenkopf- Blechwaaren- Nadel- Gold-und Silberfabci-ken, die Goldschlägereien, die Korkschnetdereicn, die Thran-brennereien, die Seifensiedereien, die Fischbeinreißcreien,die Horndrehereicn, die Gärbereien und die Bierbrauereienaus. Zn Hamburg, bereitet man auch sehr viel Fcderspulen,künstliche Blumen, Stickarbeiten und Putzsachen. Nicht min-'der wichiig-chid- dks Arbeiten der Küper und Faßbinder, derKupfer-und Ankerschmiede, der Schwertfeger, Glaser, Büch-senschäfter, Wagner, Metaüdrathzieher und Silberschmelzer.^Branntweinbrennereien giebt es in großer Menge.
Staatsverfassung.
Die Stadt Hamburg mit ihrem Gebiete bildet einen sou-
verainen Staat und nimmt auf dem Bundestage zu Frankfurtam Main, gemeinschaftlich mit den drei übrigen freien Städten,die 17. Stimme ein. Im Pleno hat aber dieselbe eine eigneStimme. — Es giebt in Hamburg keine privilegirten Fami-lien oder Stände und keine erblichen Würden. — Die StadtHamburg hat drei wesentliche Zweige der Regierung: 1) derSenat oder die Vollziehungsgewait, 2) dieKammer oder dieFinanzverwaltuiig und 3) die erbgcsessene Bürgerschaft oderdie gesetzgebende Gewalt. Der Senat bestehet aus zweierleiGliedern, welche mit entscheidender Stimme und welche alsbloß Abgeordnete. Im Senat stehen 4 Bürgemeister, 11graduirte und 13 ungraduirte Senatoren. Im Verband derals Abgeordnete stehenden Senatsgliedcr befinden sich 4 Syn-dici, der Protonotar, der Actuar und die beiden Secreta-ricn. Diese Glieder sind sämmtlich Rechtsgclehrte. — Jedergraduirte Rechtsgelehrte, der Hamburger Bürger, über 30 Jahralt und von unbescholtenem Rufe ist, ist wählbar. Die Wah-len geschehen durch Vorschlag und Ballotage. Die Verord-neten der Kämmerei, 12 an der Zahl, haben den Rang nachden Oberalten und bilden ein vom Senat und der Bürger-schaft unterschiedenes Collegium. Die Hauprquellen der, Staatseinnahme sind die Zölle und die Stadtaccise, nebst derThorsperre, die Stempelabgaben, die Grundmiethen, dieGrundsteuer, die Weinsteuer und der Zehnte von den Erb-schaften und von allen öffentlichen Schauspielen. Die erbge-sessene Bürgerschaft bildet die gesetzgebende Gewalt, sie bestehetaus solchen Bürgern, die ein in der Stadt liegendes Erbe ei-genthümlich besitzen und wenigstens 1220 Rthlr. SpecicsBanco von der Kaufsumme ausgezahlt haben, christlicher Re-ligion, nicht in fremden, der Stadt oder des Raths Dien-sten, nicht Procuratoren und Makler, nicht Kirchen-Klosterund Schulbediente, und nicht Falliten und Pfuscher sind. Dieauf Ansage des Raths gewöhnlich am Donnerstag Vormittag,wenigstens jährlich zweimal, Ostern und Michaelis gehaltenenBürgerversammlungen, werden vornehmlich besucht von den15 Oberalten, aus jedem der I Kirchspiele 3 ; von dem Col-legio der üoer, aus jedem Kirchspiele 9, und von dem Lolle-gio der 132er. Jedes Kirchspiel stellt übrigens 6 Adjnncte.— Es giebt im Hamburgischen Staate 9 Gerichte erster In-stanz, welche zugleich Executivbehörden sind. Das Amc