Druckschrift 
Siebente Lieferung (1825) Der Deutsche Staatenbund, und zwar der nordwestliche Theil der norddeutschen Staaten : II. Königreich Hannover. III. Kurfürstenthum Hessen. VIII. Herzogthum Braunschweig. IX. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. X. ... -Strelitz. XI. Herzogthum Holstein-Oldenburg. XII. ... Nassau. XX. Fürstenthum Lippe-Detmold. XXI. ... Schauenburg-Lippe. XXII. ... Waldeck. XXIII. Landgrafschaft Hessen-Homburg. F. Die freie Stadt Frankfurt am Main. A. Die freie Hansestadt Hamburg. B. ... Bremen. C. ... Lübeck
Entstehung
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D L e

f r eie S

Flächeninhalt deS Gebiets.

4/zz Meilen.

Volksmenge.

52,129 Einwohner (1325.). iual. 5200 Juden.

W 0 hnpläße.

1 Stadt, 2 Marktflecken, 5^ Dorf, 4493 Hauser.

Lage und-Benutzung des Bodens.

Größtentheils an beiden Ufern des Mains, umgebenvon den Ländern Hanau und Starkenburg und den Aem-tern Höchst und Rödelheim. Der zum Frankfurter Gebietgehörige Wald wird forstwirthschaftlich benutzt und dehntsich von Niederrad bis an die Isenburg - Offenbacher Grenzeaus. Getraide wird wenig erbauet, mehr Gemüse, Obst,Wein, Futterkrauler und Kartoffeln.

Handel und Gewerbe.

Der Handelsstand mit Ausschluß der Krämer, zerfälltin Kaufleule, welche außer - Wechsel - Commissions - undSpeditionsgeschäften, auch Spekulationsgeschäfte treiben,in Banquiecs, welche als Hauptsache den Großhandeltreiben, und Waarenhändler. Frankfurt hat directenWechselverkehr mit Leipzig, Nürnberg, Hamburg, Wien,Bremen, London, Paris, Basel und Lyon. Besondersist Frankfurt der Hauptmarkt für deutsche Staatspapiereund Rheinweine.

Münze, Maaß und Gewicht.

Als Münzfuß ist angenommen der 24 Guldenfuß.Die Frankfurter Elle ist gleich 239^ Pariser Linien. DerAcker hält 160 ^ Ruthen, die Ruthe 19,142 sH Fuß.

t a d t Frankfurt .a m Mai n.

Das Malter ist gleich 4 Simmer 1361 Par. Kubiczoll.Das Fuder als Hauptflüssigkeitsmaaß 6 Ohm 120Viertel 480 Maaß 192s Schoppen; das Maaß9^, das Ohm 7520 Pariser Kubiczoll. Das Frankfur-ter Pfund Ccntnergcwicht 10,59.5 Holländische Aße; dasPfund Handelsgewicht 9720 Holländische Aße.

Verfassung und Verwaltung.

Die Staatsverfassung ist demokratisch, nach der Ur-kunde vom 19. Juni 1816. Die oberste Gewalt liegtin den Händen der gesammten christlichen Bürgerschaft.Nur eingcborne oder seit 12 Jahren berechtigte Bürgerkönnen in den Stadtrakh oder zu besoldetem Staatsdienstgelangen. Die Ausübung der Hoheitsrechte ist dem ge-setzgebenden Körper, dem Senate und dem ständigen Bür-gerausschusse übertragen. Der gesetzgebende Körper ist ge-bildet aus 22 Senatoren, 20 Mitgliedern des ständigenBürgerausschuffes und 45 aus der Mitte der christlichenBürgerschaft gewählten Mitgliedern. Die Versammlungdes gesetzgebenden Körpers erfolgt vom Senat jedesmal amersten Montag im September, und lößt sich in der Regelnach sechs Wochen auf. Sämmtliche Mitglieder sind wie-derum wählbar. Der Senat, aus 42 Mitgliedern bestehend,versammelt sich auf Z Bänken, nämlich 14 Schöffen, wo-zu die Syndici gehören, 14 jüngere Senatoren und 14Rathsverwandte. Ein Senator muß 32 Jahr alt seynund darf in keinem fremden Dienste stehen. Zur zweitenBank sind wahlfähige Gelehrte, Adliche, Kaufleute, Mili-tairpersonen und andere angesehene Bürger geeignet. Zu12 Mitgliedern der dritten Bank werden Handwerker ohneUnterschied genommen. Die Stadtsyndici werden vom Se-nate aus seinen rechtsgelehrten Mitgliedern gewählt. Diebeiden Bürgemeister werden jährlich, der erste aus derersten, der zweite aus der zweiten Bank vom ganzen Se-nate gewählt. Die vollziehende Gewalt und die Stadt -

und Justizverwaltung hat der Senat zu vertreten. InProceßsachen kann an das gemeinschaftliche Appellations-gericht zu Lübeck appelliret werden. Jede Gemeinde derdrei christlichen Glaubensbekenntnisse besorgt abgesondertunter Aufsicht des Senats ihre kirchlichen - und Schulan-gelegenheiten. Man nimmt anr 39,200 Lutheranerin is Kirchspielen, 2000 Reformirte in 2 Kirchspielen,5822 Katholiken in 4 Kirchspielen und die 5202 Judenin 2 Synagogen vertheilet. Oer ständige Ausschuß dergier ist aus Bürgern-jeder Glaubenssecte und wenigstens6 Rechtögelehrten zusammengesetzt. Dieser Ausschuß darfnichts beschließen, wenn nicht A seiner Mitglieder gegen-wärtig sind. Das Staatsrechnungsdiversorium bilden je-desmal 9 seiner Mitglieder. Wer 6o Jahr alt ist, kanndie Wahl zum Bürgerausfchuß ablehnen, wer 5 Jahre Mit-glied gewesen ist, kann um Entlassung nachsuchen. AlsMitglied des Deutschen Bundes, nimmt Frankfurt Theilan der 17. Stimme, hat aber im Pleno eine eigne Stimme.

Finanzzustand.

Die Einkünfte belaufen sich auf 250,220 Gulden,nach andern 272,222 Gulden. (1325.) Die Schulden-last beträgt an 3 Millionen Gulden.

M i l l t a i r.

Bundeskontingent 473 Mann, die zur gten Divisiondes 8 ten Heerhaufens gehören. Das stehende Militairmacht i Bataillon von 322 Mann aus.

Topographie der freien Stadt Frankfurtam Main.

1) Stadt Frankfurt.

2) Gebiet Frankfurt.

VII. Heft.

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