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gefallen seyn -wird , werden Jhro Czaarische Majestät eine Schlitten-Farth von hier nach der grossen Stadt Moßcau vornehmen, auch sodann,wie verlautet, gar eine ,lour hinein in die Königreiche und M»-crnthun.
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Dergleichen Schlittenfarthensind etwas gantz anders, als wannman sich zur Lust auf ein paar Stunden auf den Schlitten setzet, undauf denen Marckt-Plätzen, oder in denen Gassen einer Stadt herumjaget. Dorten kan man sich recht satt fahren. Wer aber mit keinemguten Zobel-Fuchs-oder Wolffs- Peltz, und eben solchen Mützen, odermit wohlgefütterten Stiefeln versehen, dem rathe ich, daher zu Hauseund hinter dem Ofen in St. Petersburg sitzen bleibe. Denn es möch-te ein bißgen zu kalt vor ihn seyn; und die Schlitten - Farth von Pe-tersburg biß hinter nach denen Königreichen Lsün und ättracsn. wel-che beyderseits schon zu Asien, und der grossen Tartarey gerechnet wer-den, därfste bey nahe zoO. Teutsche Meilen auskragen.
Als sich der Ober- Hofmarschall des Königs von Preussen, Herrvon Printz , vor r r. Jahren, als Gesandter vom König in Preussen, andem Czaarischen Hof befunden, hat der Czaar ebenfalls eine Hcauf dem Schlitten hinter nach âàacsn gethan, wobey sich der Preußi-sche Gesandte befunden. Es hätte sich aber damals sehr leichte fügenkönnen, daß der Cmar sowohl, als seine gantze 8à, denen feindlichenTartarn in die Hände gerathen wäre; angesehen diese hin und wiederstarck herum gestreiffet, und kaum aus ein und andern Orte weg gewe-sen, wann der Czaar daselbst angelanget.
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Noch ein anders von Petersburg. Der Friede, zwischenJhro Czaarische Majestät und der Crsn Schweden, welcher in die-sem 172 r. Jahre, am io. Seprsmbr. neuen Calenders, oder den zo.àZ. 8. v. zu Nystadt in Finnland geschlossen worden, hält unter an-dern, sonst bey Friedens-Schlüssen gewöhnlichen, Dingen und ciau 5 uln,diese Haupt-Artickel in sich, daß nemlich, Jhro Königl. Majestät inSchweden, vor sich und Dero 8uccessorez, Sr. Czaarischen Majestätund Dero Saccäribus, zu einem völligen, unwiederrufflichen ewigenBesitz und Eigenthum, Licfiand, Ehstland, Jngermannland, auch ei-nen.Theil von Carelen und Wyburgs-Lehen, mit allen darzu gehörigenStädten, Festungen, Hasen, Plätzen, ViüMen und Ufern, nebst denen