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„ten in eigener Person geschehen wäre, und vor solche -imorîtìren wir auch»dieselbe. Befehlen anbey , daß ihr uns getreulich schriffllich benachrich-tiget , wie ihr dieses ausgerichtet. Gegeben zu Brüssel, den iz. Tag«des Monats kebrusrii àno 1704.
In diesem cilstions-LäiÄ nun waren wohl verschiedene Wahrhei-ten und Dinge, zu denen ich mich bekannte, hingegen aber auch, insonder-heit in dem lo. punâ der kilcslischen Anklage, sehr grobe Lügen enthal-ten. Jedoch, dem seye wie ihm wolle, und es möchten gleich lauterWahrheiten, oder pure Lügen, darinnen wider mich enthalten gewesenseyn, so hätte ich als ein Kind, und nicht als ein, imWelt erfahrner 70.jähriger Mann gehandelt, woferne ich erschienen wäre, nachdem ich de-nen Klauen derer Tieger einmal entgangen gewesen. Demnach ergieng,unter vaco den lO.^ovembi'. 1704. ein Senrenrvom Erh-Bisch off wie-der mich, dessen Beschluß, als zuvor nicht nur alle mir ausgehärtete Lri-rà noch einmal kürtzlich her erzehlet, sondern auch deren neue hinzuge-füget worden, also lautete :
„Jn Erwegung alles dessen erklähren Wir,das der cmrte, als ein»des ssnlemsmi und käjautenitmi, dann der oben angeregter Excesse Uber-»wiesener, gefallen seye in die Excommunication und andere poenen, wel-sche, in denen Apostolischen Lanäiouen, gegen dergleichen Verbrechere«gefället und enthalten seynd. Wie Wir dann alle und jede Gläubige«erinnern, ihn vor einen solchen zu halten und zu meiden. Jhme cini-ten«aber befehlen Mir, daß er sich mein Kloster seines Vaterlandes bege-,,be,und alldorten, von seiner Ankunfft an zu rechnen, einen ganhen Mo-«nat hindurch, die geistlichen Exercitia mache; und sodann in selbigem„im àelì der Busse verbleibe, alle Tage die 7. Buß-Psalmenbete, auch«alle Freytage im Wasser der Traurigkeit, und Brod der Reue faste,„biß er seiner Päbstlichen Heiligkeit wird genug gethan, und die ^bto.Mutton von der Excommunication erhalten haben. Über dieses verbieten«wir ihm, jemalen hinführo mehr, in Unser Erh-Bistum zu kommen,«noch weniger in demselben, ohne Unsere erhaltene l-àr etwas zuMrei-»ben, ausgehen oder drucken zu lassen, unter Straf ewiger Gefängniß,«und noch schärfferer, soin Rechten wider dergleichen Übertreter enthal-«tenseynd, dabey Wirihn auch verdammen zur Gefängniß und Lonru-«macien - Kosten, nach Unserer ergehenden Taxirung. Also verabschei-«den Wir hiemit schrifftlich in diesem vecrst. Gegeben zu Brüffel in»Unserm Ertz-Bischöfflichen Pakast rc.
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