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Fünffter Theil (1692)
Entstehung
Seite
495
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rsklum vb-leuchtender Rriegs-Helm. FünssrerThe il. 49 sffä^TleFgüten V^achbarschafc auch treu - und ehrlicherHaltung /der zu dem Hochlöbl. Ery-Haus Oesterreich rra-,'endervereinigten Pflichten/ beständig versichert / und daßge die ihnen den /.kUlery besthehene Fürstellung gar wohlbegriffen / dabey aber auch / was von ihren Vor - Eltern derLron Franckreich verbrieffetund beschworen worden l nichtvergessen mästen / auch ihre Trouppen aus denen Lranzöst-Wen Orten/ wo sie nicht stehen sollen/ würcklich abgefodert:Dennoch aber hatten Lhur-Lursten und Stände bisbero un-vermutet erfahren müssen/daß gegen die disseitige fürnehmsteBegehren / die mit der Rrsn Franckreich habende BündnüsVorgeschützet werden wolle / auch gegen dero eigene voran-seMene Verrichtung/ so wol auf dem Reichs-Boden beyVenen Rriegs-Heeren/ als auch unter andern in der Vestungund Stadt Lakai, so eine kündbare Reichs-Lehen/und erstarrFranckreich unzulässiger weise gebracht worden / sich vielKchweitzerischeNational-Völker befunden/und ein sehr gros-ses/ nach Ausweisung der Gchlachc bey kleury, bey denenFeindlichenVerrichrungen gethan / wodurch dann von Sei-ten derEydgenossenschassc/ oder auch dero besondern Glie-dern/zu des Reichs grösten Schaden / vielfältiges Unheil be-fördert würde; da doch die Herren im vorigen Jahr an dieRom.RayferlMaj. nicht minder/ als auch an die Reichs-Stande abgelassenem Schreiben / mehr - erwehnte RronFranckreich von felbsten vor den angreiffendenTheil erkannt/such von felbsten aus denen mit gedachter Rron / und demEry-Hauß Oesterreich gemachten Bündnüssen und Erbver-einigungen/ und vielen andern Schlüssen sich zu bescheidenwissen würden/ daß ste/vermog des 23 ♦ Articuls / des mir derRron Franckreich aufgerichteten Bunds / dergleichen Fried-brüchigen -Aggressorn weiters zu gang keiner vekenüon, demangegriffenen aberzurwürcklichen^tlittenr verbunden/nichcweniger auf allem Fall viel Provinzen, Lander und Oerter /bey Erneuerung oberwehnten Bunds /^nno i66z. ausge-nomrnen / auch so gar noch im Monat May und Junii zuBaaden/ aufallgemeiner Tag Sayung/geschlossen/auch imnlonatJulioinderZusammenkunssc bestärrigec / daß keinEidgenössischer Unrerrhan oder Angehöriger/wider das H.wm, Reich / -der diejenige Oerrer / so der Rron Franckreich

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