Druckschrift 
Fünffter Theil (1692)
Entstehung
Seite
350
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5 so Röm. Lays Maj. tm> d er - hohen Allil rem

Se Kömgl. Hoheit mit vier Regimentern Infanterie , undrwevDragoner-Regimentern zu derselben stossen. 1

VII.

Diest Völcker sollen zum Theil durch In vrec . -her durch tunen andern Weg/ den man vor dem bequemsten halten wird/nach Turin gehen / woselbst noch zwey Regimenter Infanterieund 40Q. Pferde sich mit ihnen conjun^iren werden; damit die-ser Play nicht biQHwrt/noch belagert werden könne.

VIII.

Im Falkaber solches mit diesem oder einem andern Grt ge-schehen mögte / so soll alsdannSe. Mas. nebst Sr. Kömgl. Ho-heit / demselben / nach aller Möglichkeit / zu HAG kom-men. '

IX.

wann sich der Feind unserer Armee/ indem sie gegen Tun»ihren weg nimmt/ nähern würde/ so sollGe. König! HoheitDero Trouppen heraus nehmen/und dem Feind in den Rückengehen lassen.

X.

wanndie feindliche Armee gegenden MeyländischenStaarmsrcbiren sollte / so soll Se. Königl. Hoheit Dero Trouppengleichfalls aus Turin nehmen/und sie mit derAlli-rten Armeevereinbaren /damit man mit gesamter Hand den Feind angreif-fe«/ und den Meylandischen Staat beschützen könnte; es siyedann / daß mit allerseits Bewilligung vor rathsam befundenwürde / dem Feind entweder eineDlverlion zu machen / oder-ensilben unter Augen zu gehen / oder stnen Platz zu belagern.

XI.

Se. LxcslIenr söllDerd Armee/wann sie in dem klgrck nachkismont begrissen ist / und so lang sie dasilbst verbleiben wird/mit Brod versorgen. Wannsich aber die Armeenach Vercelllzurückziehen / und »nanzu Überführung der ö/lnnition.und Fuk-

lige Bezahlungverschassen. Eben also soll es auch mitdenenSavoyschen Lrouppen / wann sie auf Meylandischen Vrunound Boden mehr Wagen vonnöhkey haben möNten/geharken

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