23 s Rom. RaysMaj. und dero hohen ANstktm
den Französischen Mordbrand verödet und verwüstet ligen; quchderspäten Nach-Wel! ein unableschliches Beyspiel des un-ChristlichstenVerfahrens eines aller Chriftlichiten Königs geben. Die arme ver.ttirbenrUmerthanen / welche gleich dem geschüchteten Widm derIrre herrmr liefen-suchtenzwar dir benachbarte Fürsten in ihren ffoVern wiedeezm NiederlaMngzu bequemen^allein theils die Liebe ihresVatterlcuids/theils die Furcht des in derNahe wütendsFeindes/lichChur. stezu keiner festen Entschliestung gelangen.. Jhr.Churfürstl.GnadenMoyntzk' von Mayntz hatte eben deshalbenzuErbauung desStädtleinsGernS-«Äst ,ve^ heim und Flecken Cassels folgendes temf-N kund machen lassen.
mq Gern^WlrAnfelm Franst von Gottes Gnaden sie
beim und
Lasse!. Fügen hiemw männiglichenzu wissen; nachdem ohne weiter-Anführen allschon gnugsrm bekannt/welcherGestalt durch derRron Frankreich feindliche Waffen Unser Städtkin Gern«heim/ neben dem gegen Unserer Resrdentz- StadtkNayny übergelegenen Flecken Laste! jämmerlicher Weist verbrannt / undverstört worden ; daß wir hierzu zu wieder-»Aufbauvng be-rührter beiden Orten Uns gnädigst entschlossen/ den jenrgen/welche sich allda häuslich niederlassen/ und Haustr/ UnsererBan-Ordnung gemäß/ bauen wollen/ gewisse privUexien undFreyheiten / wodurch diestlbe damit angefrischt werden mög^ren / zu ertheilen / und zwar
Wolken wir einemjeden begueme Plätze zu bauen anweislnlasten. So dann
ik.
Diestlbe von allen herrschaftlichen 0r6in-n're und ^ traor '6inaric,s0w0l Personal als Re J Auflagen / sie haben VldtMtlwiestewollen/ ( WeAccisen von ber Conlumption alleinausgi-»onmren- aufzehen Jahr lang gänylich befreien.
Die Bau-äksterl^lien. welche ein oder der andere vonnöh^ken hat / bey Unstrs Ery - Stiffcs Zöllen/ entweder fre^ P aslircn/
wird einemwestn / damit er
jeden/Rraffe dieses/ erlaubt/ZuseineMB^dasselbe desto leichter und ungehinderter^