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Fünffter Theil (1692)
Entstehung
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234
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ren solle z Hingeczen dieTürcken/als seine Gefährten /mutmassttenaus dieser glücklichen Begebnüß / daß er auch ein glückseliger Fürstseyn würde.

Apafi komk Als er irun zu des ^l/ BajTa Feld - Lager n rhete/ ward er mit aller

vor den My Ehr «Erweisung/als ein Fürst/empfangcn- IN ein herrlich-aufgeschlcnBussa genes Gezelt gefüdret/ und entweder zu Ehren / oder vie mehr zurWacht/ mir eurer gewissen Anzahl Jan.lscharen bedienet. Um Diesel»be Zeit wurden alle die Edelleute / so C icherdeit wegen sich m dieSächsische Städte begeben hatten / auf Befehl des AlyBassa,jn DstgTürckische Feld-Lager zu kommen/ genöhtigt/ unter welchenllMIKoma-;, gehelmerRath/ so wegen der Füsse Schwachheit/ und(^assa/ kerenr, so wegen allzu grosser Dick Leibigkeit/zum Krieguntüchtig / und deßwegen mit dem Kemenischen Kriegs - Zugvercho-net worden/ und des mittelmassigen Adels nicht gar zu vielerschie,nen.

Bey so lauffenden Sachen nun/kam dem AI/ 8asia Zeitung/wiedaß Fürst Kiemen/ mit der Wmisch«Kayserlichen Armee in Sieben,bürgen eingedrungen / und unfern Clausenburg sich nunmehr» befan,de. Damit nun ^l/kalsir nicht alle freye Wahl denen Stünden boS^nde nehmen mögte; als befahl er denen Abgesandten der Sächsischenmüssen auf Städte/und dem Adel/so zugegen waren / daß sie gemeldten Herrndes Äiy bäickae! a pafi zum Siebenbürger Fürsien erwählen sollten / so wolleer demselben / im Namen seines mächtigsten Sultans/die gewöhnst,che Fürsten-Bestatkigung einreichen; worein sie aste leichtlich willig,3 ten/und also lchiebael Apaü zur Fürsten - Würde in dem Jahr l 66l.gelangte.

Dieser Würde nun ein Genügen zu leisten/schrieb er einen augemei,nen Land Tag m dem Sächsischen Marck Flecken Rleltt-Schelkengenannt i aus/ da er/ in der dasigen Kwche/ den gewöhnlichen FürstemEyd/ so die Siebenbürger Fürsten denen Standen zu thun verpflWtet/ ablegte und hinw'ederum von ihnen den Huldigung-und Ge»Avafilear horsams End annahm. Aufdies m Land- Tag ward auch beschloßden Mrstmsen ^ daß alle die Land Herren / so bißhero bey Fürsten Kemeny wEyv ab., halten hakten / innerhalb dreyff'g Tagen/ nach Ausgang des Mv,Tags / bey Verlust aller ihrer Haab u d Güter / zum Gehorsam Msollten finden lassen / wurden auch Br eft/ des JnhaUs/ an diesewegeschrieben; welche aber alle vom Fürsten Lernen/ aufgefangen/unonicht eher/als nach verflossenem lerm'm, einem reden zugesteat wor,

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