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versteckte Mine« oder Pulver unter der Erden verborgen wÄren/-o sollen die Türcken gehalten seyn/alles getreulich undohne'Gefährde zu entdecken/und hierunter bey dero MahomeeischenGlauben den geringsten Unrerschleissoder Betrug nicht bege-hen/auch bey dem Auszug alles Feuer ausleschen.
Alle Gkfangene sollen / gleich nach geschehener Capitula-«ion,, ohn einige Ranzion, frey loß und ledig gelassen werden.
Alle in der Vestung sich befindende / so wol Einwohner alsFremde/ sollen mtk dero Gewehr/ Lierdern / Vermögen/ Pfer-den und andern Vieh ausziehen / und darauf biß in das Türckr-fche Gebiet sicher begleitet werden / jedoch sollen sie ohne flie-gende Lahnen und Trommel-Rührung ausziehen / falls einigeder salvirten Raiyen / welche sich in der Vestung befinden / sichhinweg begeben wollen / soll ihnen solches unverwehrt seyn:Sollen auch wegen Darleihen oder Schulden halben nicht mo.leslirt werden. Auch sollen diejenige / so bleiben W0llen/imxingstea nicht beunruhigt werden. ^ ^
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Denen von dem Christenthum abgefallenen ist erlaubt/;»selbigen wiederum zurreccen/auch allerdings verbotten/ einigThristliches Lind/es siy männlich oder wetblichenGesthlechts/zu vertuschen oder gar hinweg zu nehmen-^ ^ " ■ V.
Es sollen der Besatzung genugsameLuhren bis an den Drau-Fluß verschafft, auch daselbst Schiffe und Schiffer / welche siebis in das Türkische Gebiet führen sollen; und imLail solcheSchiffe auf der Donau nicht mehr zu brauchen wären / ihnensö dann andere Schiffe verschaffe werden.
Sobald der Schluß erfolge/ sollen Raysirl. Soldaten inhie äusserste Pajanka an«Thor/ so manöaLblarRapuü nennet/«erlegt werben / und soll dann denen Lürcken erlaubt seyn/ dasZenige allda zu verkauffen/ was st? nicht begehren mit sich MMg zunehmen.
VII. ■ i
So bald die Rayserl. Ratläeaciyn von Wien aus wird an-gelangt siyn/auch wägen und Schisse bereit /MltNdie Türkengusziehm / und sich aufdey Weg machen-
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