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Dieser entwöhnte König erwartete des Französichen Secoürsmit Hertzens.Verlangen/in dem er sich stetigst geschwächer/dre Armeedes Hertzogs vonSchomberg aber durchAnnaherung desDahnischen8ecours ungemeingeltärcktfahe; zudem so zwackten hier und dar dieVchombergische Partheyen / dieJsmscheCarnilonen, und vermin-derten mercklich ihre Anzahl / dahingegen die Irren wegen guterProcla, Ordre, und Behutsamkeit der Wiihelmifchen/ sich wenig oder nichtsmatioa desrevanebiren kunten- Unter löblichen Ordnungen / sodieser Hertzogvon Schomberg bey Se. /^rmee eingeführt / hatte er auch folgendesSchom. Verbot des Fluchens und GottSlästerung ausrüsten lasten:terg wegen
des Flu, Demnach die erschrecklichen und verfluchten Missethaten
chens- des greulichen fluchen / Schwören und eitelnMißbrauchs des
Heil. Samens GDtees / als Sünden von grosser Schuld/unddie doch wenig geachtet werden / bey allen Nationen und Völ-«kern / und zwar zu allen Zeiten mit stharffen und grausamenStraffen / als grosse und schwere Sünden gestrafft worden;wir aber zu unserer grossen Beschwerung und Bestürmung dieallzuviekfältige Verödung dieser Sünden bey unterschiedlichenpneer Unserm Commando vernehmen/und etliche so hoch in ih-rer Gottlosigkeit gestiegen / daß man GGee mehr anrüsten sök-te / sie zu züchtigen/als sie zu behüten/ und solches ungeachtetder schweren und betrübten Gerichte GGttes zu dieser Zeit überuns / wegen dieser und anderer Sünden/ und unangesthen derStraffen/ so durch Ihr. Maj.Rriegs-^rticuIn wider dieselbeUbrlehäter befohlen/und wirrechtmässiger Weist befürchten/daß Ihr. Nllaj. /^rmee mehr durch diest Sünden benachteilige /als durch die Conduite und Courage derjenigen die daran schul-dig sind / befördert werde: So achten wir für nöhkig / allenuncer Unserm Commando stehenden Gfftcirern und Soldaten;«befehlen / daß sie / und jedweder hinfüro unter ihnen/ sich alleseiteln Fluchen/ Schworen/ Mißbrauchs des Heil HamensjDivtres / beyStraffe/ die in besagten^rticuln befindlich/ undunter höchster Ungnad/enthalten/und alle Gssicirer insonder-heit Sorge tragen sollen / vorgemeldke Lriegs-ZirticulnzurJxecution gegen jedwedem unter ihrem refoective Commando ,die an besagten Mlssechaten schuldig / zu bringen / und daß sie in^tssey Unterlassung zn ihrer grössesten Gefahr / dafür Rede und
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