Druckschrift 
Fünffter Theil (1692)
Entstehung
Seite
186
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_ Röm . Kayf Müj. und dero hohen Alliirten

durch ihre Gottesfurcht / Studien , Fleiß und Fried - liebendesGemüth / die Ehre GOttes / und der Lirchen bestes am meistenZu befördern / geschickt und tauglich sey«.

, Und gleichwie wir unfern erheischenden pflichten nach/ftuf «m General-Reformation und Verbesserung im Leben undWandel Unserer Unterthanen anzutringenhabcn/sintemal ebendiests das Mittel ist/ wodurch Unftr Thron am meisten befe-stigt/und Unsere Unterthanen bey ihrem Gottes-Dienst/Glück-stand und Friede erhalten werden kan/ ( als welches alles wegender/ sowol in diestm als denen benachbarten Ländern/anjeyoim Schwang gehenden grossen Schand und Lastern in höch-ster Gefahr zu seyn fcheinet:) Als begehren Wir an Ew. Lieb-den / allen ihren angehörigen Geistlichen anzubefehlen / daß siewider solche in diesem Lönigreich absonderlich eingerisseneSünden und Missethaten zum öfftern predigen / und alle Sonn-tage/ so Offe dergleichen predigten gesthehen/ dem Volck dieje-nige Straffe/so auf ein und andere Sünde oder Laster/ davongehandelt wird / gefitzt find / anzeigen und verlesen. Als nemlichwider das GOtts - Lästern / Schwören und Fluchen die z i ,Con-stit. des Löttigs Jacobi cap. 20. Wider den Meineyd Constit.der Königin LIisiabetb 3. cap. 9. Wider das Vollsäuffen KönigsJacobi Const, 4. c, ?. & 21 . cap, 7, Wider die Entheiligung desSabbats Const. 2A. Rönig Carl; cap. 7. welche Constitutione;wir auch neben diestm Unsern Ausschreiben zu dem Ende in denDruck haben bringen lassen / damit Ew. Liebden dieselbe in allenRirch- Spielen diests Königreichs kund machen könne.

Und demnach des Ehbruchs und Hurerey halber noch keineZulängliche Geseye und straffen anhero gesetzt worden; so sol-len Ew Liebden sämtlichen in ihren Bistümern bestelltenKirchen - Verwaltern auferlegen / daß sie alle und jede / so in ih-ren Pfarren dergleichen Lastern ergeben stynd / Ohne Ansthungder Person anzeigen; und wann solche Denomination geschehen/so begehren Wir von Ew. Liebden / daß sie ohne allen Aufschubdie Inquisition vornehmen / und auferhaltenen genugsamenBe-weiß/mit denen in derRirchen-Ordnungangesttzten Censurenverfahren.

Welches / wann es/ wie die Pflicht mit sich bringet/ ge-schieht /Ew. Liebden Unstrer krafftigen Hülste und Handha-bung weiterniche bedörffen werden. Damit aber diests so nütz-liche