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des Göttlichen Wotts / weniger Gottesfurcht/ und unbestraften La-stern herrührte; als suchte er vor allen diesem Ursprung alles Übelsdurch heilsame Vorsehung / und ernstliches Ermähnen der Geistlich,keit / vorzubeugen / und abzuhelffen; wcshalben er dann an denHerrnBischoff zu Londen folgendes Schreiben abgehen ließ/welches erde,an Sä 8 nenProvintzenAork undCanterburyzucommumciren/Befehler>Tischoss theilte.
zu Lenden.
XVilliam 8>ex.
Wol -- Ehrwürdiger Datier In G O T T.
Unsern herylich gemeinten Grußzuvor; Machdem die Fortspflanyung der Ehre und Dienst des allmächtigen GOttes / undder procettirenden st.eli'Zion,welche durch stine wunderbare Vor,sthung in diesem Rönigreich erhalten und festgestellt worden/billig das vornehnisteStück unserer RöniglichenSorgfalt seynsollen; So haben/ verschon zumöffrern von uns beschehenenErklärung / (daßwirnemlichdie durch die Gesiye gegründeteEnglische Rirch in unsere sonderbare Gunst / und Beschir-mung nehmen wollen/- zu folg / diese Gelegenheit ergriffen/söthane Versicherung aufs neue zu bekcaffctgen ; allermeistenwir dann ganylich rnefchlosien seynd alles das jenige / was zuUnterstütz-und Erhaltung derselben dienlich seyn kan/ in dasWerck zu richten / jedoch solcher gestalt / daß die Gewissens,Freyheit allen übrigen unsern prorestirenden Unterthanen/gleichwie sie selbige anjeyo geniessen/ ebner mästen aufreche vor-behalten styn solle. In Betrachtung nun / daß der wolstand/Friede und Ruh dieserRirchen hauptsächlich davon abhängt/daß alle und fedepersone/in wasAmt undwürden sie sich befin-den / ihren pflichten getreulich nachleben; So befehlen Wir unbegehren vor allen Dingen von Ew-Lb- alsBisihossdiesirutt-strerKirche daß ihrEuch zu solcher pflichtmastlgenBezeugungund bischöflichen Function dem Wort GGtkes / denen Kirchen-Ordnungen/und dieses unsers RönigreichsGesttzen zu folgen/mit allem FlM und Eifer von silbsten bequemet.
Insorfderheie aber begehren Wir so viel dieBestellung derRrrchen-Diener anlanget daßEw.Lb alle Fürsorg und Auf-sicht gebrauchen / damit Wir es der Lirchen - Ordnung rn dem