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Sechste Lieferung (1825) Der Deutsche Staatenbund und zwar die süddeutschen Staaten : I. Königreich Baiern. II. ... Würtemberg. III. Großherzogthum Baden. IV. ... Hessen. V. Die Hohenzollerschen Lande
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Seite
XIX
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ralsuperintendenten des Lands mit dem Consistorium sich bil-det, und alljährlich einige Wochen lang ihre Sitzungenhält. Den Dienst bei den einzelnen Kirchengemeinden ver-sehen die Pfarrämter mit den Vikarien. Die Anzahl derPfarreien, oder vielmehr Pfarrorte, beläuft sich auf 840,darunter befinden sich 156 Patronatdienste und 34 Pfarreien,welche keine eignen Pfarrer haben. Die Anzahl sämmtlicherGeistlichen ist 912, sie sind in Dekanate, Special - Supe-rintendcnzen und General - Superintendenzen eingetheilet.Hierüber befindet sich noch das Hofkirchenamt und dieFeldpropstei.

Die Eintheilung in Generalate und Dekanate ist folgende:

I. Generalsuperintendenz Oehringen,

Sitz Schönthal.

i) Blaufelden 33. 2) Creglingen (Kreglingen) 25. 3)Gaildorf 16. 4) Hall 22. 5) Jngelfingen 16. 6) Neuen-stadt 16. 7) Oehringen 19.

II. Generalsuperintendenz Heilbronn.

i) Backnang 12. 2) Besigheim 18. 3) Brackenheim 2Z.4) Heilbronn 13. Z) Ludwigsburg 21. 6) Marbach 23.7) Weinsberg IZ.

III. Generalsuperintendenz Maulbronn,i) Calw 16. 2) Dürrmenz 10. 3) Knittlingen 12. 4)Leonberg 24. 5) Stuttgart, Stadt 1. 6) Stuttgart,

Amt 20. 7) Vaihingen 16. 8) Wildbad 14.

IV. Generalsuperintendenz Urach,i) Canstatt (Kanstatt) 13. 2) Eßlingen 7. 3) Göppingen24. 4) Kirchhcim 20. 5) Neuffen 9. 6) Nürtingen 11.7) Schorndorf 22. 8) Urach 20. 9) Waiblingen 17.

V. Generalsuperintendenz Tübingen.

1) Bahlingen 25. 2) Böblingen 15. z) Freudenstadt 17.4) Herrcnberg 20. 5) Nagold 16. 6) Reutlingen 15. 7)Sulz 14. g) Tübingen 27. 9) Tuttlingen 9.

VI. Generalsuperintendenz Ulm.i) Aalen 20. 2) Alpeck 20. 3) Bieberach 9. 4) Blau-beuren 16. 5) Geißlingen (Geislingen) 17. 6) Heidenheim23» 7) Krailsheim 21» 8 ) Münfingen 9. 9) Ulm 4.

Hierüber

der Feldpropstei-Sprengel mit 8 Garnisonspfarreien.

Noch ist hier zu bemerken, daß der evangelischen Ge-meinde zu Kocnthal, Befugnisse und Rechte durch beson-dere Privilegien bestimmt sind.

VI. Heft.

Die 8 zur reformirten Kirche sich bekennenden kleinenGemeinden, stehen unter den, evangelisch-lutherischen Consistorio.

2) Katholische Kirche. Nach e»nrm,> mit dempäpstlichen Stuhle abgeschlossenen Provisorio, erhält Wür-temberg seinen eignen, unter dem Erzbischöfe der Ober-Rhei-nischen Kirchenprovinz stehenden Landesbischof mit einemDomkapitel. Ihm über stehet als Staatsbehörde der ka-tholische Kirchenrath, dem die Wahrung der Rechte desStaats gegen die Kirche, die Erhaltung des Gottesdien-stes rc. obliegt. Die besondere Aufsicht ist wiederum un-ter Dekane oder Landkapitel vertheilet, deren Anzahl sichauf 27 beläuft, unter welchen sich 619 Pfarreien und185 Kaplaneien befinden.

Die Dekanate im katholischen Würtemberg sind folgende:

Dekanat

Amrichshausen

Pfarreien

19.

-

Bieberach

-

3 O.

-

Ehingen

-

32 .

-

Ellwangen

-

28 .

-

Eybach

-

20.

-

Gmünd

-

24.

-

Horb

-

24.

r

Leutkirch

»

27.

-

Mergentheim

r

12.

-

Neckarsulm

-

22.

-

Neresheim

-

2 5 .

-

Oberndorf

-

14.

-

Ravensburg

-

2g.

-

Riedlingen

-

38 .

-

Rottenburg

-

22.

-

Rotkweil

r

23 .

-

Saulgau

-

26.

-

Spaichingen

-

28.

-

Stuttgart

-

12.

-

Tettnang

-

25 .

-

Ulm

-

r6.

Unterkochen

-

11.

-

Waldsee

-

28 .

-

Wangen

-

23.

-

Wiblingen

-

32.

-

Wurmlingen

-

13.

-

Zwiefalten

-

17.

M i l i t a i r.

Die oberste Leitung führt das Kriegsministerium, unter ihmstehet der Kriegsrath, das Oberkriegskollegium und die Assen-tirungs-Commission.

Der volle Stand des Kriegsheeres bestehet in Ueber-einstimmung mit den Verpflichtungen gegen den deutschenBund, nach welcher Würtemberg mit Einschluß der Reserve21,000 Mann und ohne selbige 13,955 Mann zu stellenhat, in ungefähr 20,000 Mann. Eine Kriegsschuleso wie eine Bildungsanstalt für Feldingenieure ist zu Lud-wigsburg. Ein Zeughaus befindet sich zu Ludwigsburg,eine Gewehrfabrik zu Oberndorf. Landesfestunz Hohen-asp erg.

Finanzbehörden und Verwaltung.

Unter der Leitung des Finanzministerii wird die Finanz-Verwaltung von Central - und Provincialbehörden besorgt.Die Central - und Provincialstellen sind:

1) die Oberrechnungekammer.

2) die Staatshauptkassen-Verwaltung.

3) das Steuerkollegium.

4) der Forstrath.

5) der Bergrath.

ü) die 4 Kreisfinanzkammern. Die Aemter sind:

1) 79 Cameralamter.

2) 26 Forstämtcr mit 26 Oberförstern, 170 Förstern.

5 ) 13 Bauinspectoren.

4) 7 Berg - Hütten s und Salinenämter.

5) das Münzamt.

6) die Bcamtungen der indirekten Steuern: Zoll - Acciscund Umgcldsämter.

Hierüber bestehet auch unter der besondern Leitung des Fi-nanzministers, das seit 1820 errichtete statistisch topo-graphische Bureau.

Die wichtigsten Gegenstände der Finanzverwaltung sind:die der Domänen, die der Forsten und Torfstechereien, derBerg- Hütten - und Salincnwerke; ferner der Staatsschul-den, die sich (1323) auf 24,632,039 Gulden beliefen.Dann gehören hieher die Staatseinkünfte in direkten und in-direkten Steuern und die Staatsausgaben.

Eint h e s l n n g.

1) der Neckar kr eis

62 Meil., 393,963 Einw., 33 Städte, 51 Marktfl.,253 Dörfer, 212 Weiler, 192 Höfe, 76 Schlösser,58,442 Haupt - und 30,001 Nebengebäude.Stadtdirection Stuttgart ^ Q. M. 22,636 Einw.

Oberamt 1) Backnang 4/0 Q. M. 25,512 Einw.

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