Druckschrift 
Lfg. 5 (1825) Die Königreiche 1) der Niederlande, 2) Dänemark, und 3) Schweden mit Norwegen
Entstehung
Seite
XXI
Einzelbild herunterladen
 

an den Küsten und auf den Eilanden. Fischerei be-sonders auf Kabliau, Dorsche, Flinder, Anschovis undHummern. Jagd, größtentheils nur auf Pelzthiere.Kalkbrennerei aus Tang. Bergbau einer der Ver-breitesten Beschäftigungsarten des Landes auf Blei, Eisen,Kupfer, Alaun, Kobalt. Baisaljschlämmerei,findet man nur eine einzige.

K u n st f l e i ß.

Dieser ist bei einer so geringen Bevölkerung des Lan-des für ganz unbedeutend zu erachten. Einige Webereienfindet man in den Zuchthäusern zu Christiania und Dront-heim. Noch von einigem Belang sind die Brauereien undPotaschestedereien. Eisen - und Kupferhütten, Stabeisen-hämmer, Hochöfen, Zainhämmer, Stahlöfen, Walzwerkeund Nagelschmieden, verarbeiten nach Möglichkeit dieBergbauprodukte. Der Landmann und besonders der Lappeverfertiget sich seine hauptsächlichsten Kleidungsstücke, sowie seine Hausgeräthschaften selbst.

Handel.

1) Binnenhandel. Dieser von keiner Erheblichkeit,ist nur von den Küstenfahrern abhängig.

2) Auswärtiger Handel. Dieser durch die Mengevon Fiorden und Buchten außerordentlich begünstiget,hat sich 26 Handels- und 32 Landungsplätze zugeeig-net. Die Haupthäfen sind: Bergen, Christiania,Drontheim, FridrichShald, Drammen und Christian-sand. Im Allgemeinen wird ausgeführet: Schiff-bauholz, Breter, Latten, Eisen und Eisenwaaren,Kupfer, Glaswaaren, Alaun, Marmor, Häute, Mühl-und Schleifsteins, Federn, Farbemoose, Thran, Theer,Pelzwerk, Fische, Kelx und Rußschwärze, und brauchtdagegen: Korn, Hülscnfrüchte, Wein, Salz, Oel,Branntewein, Fabrikate, Material- und Kolonieal-waaren.

Kursirende Münzen.

Zur Zeit ist der Münzfuß noch immer der Dänische,und man rechnet gemeiniglich nach Thalern.

Ein Reichsthaler 6 Mark.

Eine Mark 16 Schillinge.

Ein Schilling 12 Pfennige.

Ein Reichsthaler Courant i Thlr. 4 gl. 2 pf. Conv. Geld.Ein Reichsthaler Species i Thlr. ro gl. 9 pf.

V. Heft. 4

Münzstadk ist Kongsberg.

Maaß und Gewicht. Siehe Dänemark.

Unterrichtsanstalten.

1) Universität. Christiania.

2) Gelehrte Schulen. In den Z Stiftsstädten.

3 ) Sch ulleh-rer - Seminare. Tönsberg, Töten.

4) Kadetteninstitut. Zu Christiania.

5 ) Seminar zum Unterricht junger Lappen zuDrontheim.

6 ) Handelsinstitut zu Christiania.

7) Zeichenschule zu Christiania.

Gelehrte Gesellschaften.

l i) Die königl. Gesellschaft der Wissenschaften zu Drontheim.

2) die Gesellschaft für Norwegens Wohl zu Christiania, ver-einiget mit der topographischen und patriotischen Gesell-schaft des Stifts Aggerhuus.

3 ) mehrere Gesellschaften zur Veredlung der Landwirthschaft.

Hülfsanstalren.

1) Bibliotheken befinden sich bei der Universität, bei demKadetteninstitute und bei den Gymnasien.

2) Zu Christiania ist eine Sternwarte, ein botanischer Gar-ten und eine mineralogische Sammlung.

Staatsverfassung.

Erblich eingeschränkte Monarchie, an deren Spitze ein,die Krone Schwedens zugleich tragender König, die höchstevollziehende Gewalt aueübt. Die gesetzgebende Macht aber,so wie das Recht der Besteuerung von den Storthing (Reichs-tag) abhängt. Die Erbfolge ist gleich wie in Schwedenlineal und agnatisch im Hause Bernadotte. Ist kein erb-fähiger Prinz vorhanden, so wird von den Storthin in Nor-wegen, und in Schweden von den Reichsständen eine neueWahl eingeleitet. Der dermalige König ist Karl XHI.Die Hauptstadt des Reichs ist Christiania, wo der Königeinen Pallast und der Vicekönig oder Statthalter den Sitz hat.Die KrönungSstadt ist Drontheim. In Norwegen giebteS keinen besvndcrn Stand und keine erblichen Vorrechte.DaS Norwegische Volk hat große Vorrechte, die ihm durchdie Konstitution gesichert sind.

Staatsverwaltung.

X. Centralbehörden.

1) der königl. StaatSrath.

2) das Reichsgericht.

L. Verwaltung des Innern.

Das Königreich ist in die 4 Stifter Aggerhuus, Chri-stiansand, Bergen und Drontheim getheilet und jedes der-selben zerfällt in Acmter, und dann werden auch noch dieAemter in Voigteien getheilet. Dem Stifte stehet ein StiftS-amtmann und dem Amte ein Amtmann vor.

6. Justizverwaltung.

Das höchste Gericht bildet die letztere und oberste Instanzin allen Kriminal - und Civilsachen. Die zweite Instanz for-miren die Stiftsobergerichte und die unterste Instanz sindauf dem Lande das Böygdethinge und in den Städten dieStadtvoigteien.

O. Polizeiverwaltung.

Diese gehöret in den kleinen Städten und auf den Dör-fern zu den Aemtern, und in'den Städten Christiania undBergen sind besondere Polizeigerichte.

L. Finanzverfassung.

Die Einnahmen fließen aus dem Zolle, der Land- undStadtsteuer, den Abgaben von Brennereien, Mühlen, Kup-fer- und Eisenhütten rc., Erbschafts - Abzugs - und Stempel-geldern, Gerichtsspordeln, Polizeigeldern, Pvstintraden,Zehnten, und Domainen zusammen.

x. Kirchenstaat.

Das ganze Land, bis auf einige nvmadisirende, sich zurSchamanischen Religion bekennende Lappen, gehöret zurchristlich evangelischen Kirche. Sie ist nach den fünf Stif-tern in fünf Disthümer, 48 Probsteien, 3-3 Kirchspieleund 89 Kapellen abgethcilet. Zu Drontheim befindetsich eine Missionsanstalt, die sich mit Bekehrung der Scha-manischen Lappen, die 9 Kirchspiele und 15 Kirchen undKapellen unter sich haben, beschäftiget.

Mi litair.

1) Feldtruppen, ohngefähr 12,000 Mann.

I