j«n /verfallen seynsolle /httMit emstlich befehlend /und wollen/daß ihr,noch einiger aus euch sechsten /oder jemand von euretwegen obbesagteüBuch innerhalb der obbestimtenFünffIahren nicht Nachdrucke!/ cii-sk-akicet/ feylhabet / umtraget oder verkauffet / weder andern zu chungestattet / in keine Weis / alles bey Vermeidung Unser Kayserl. Un-gnad/unVerliehrung desselben euresDruckschenmehr-gedachtenChri^fioffLochner oder seine Erben/auch deren Befehlshaber mitHilffundZukhun eines jeden Orts Obrigkeit / wo sie dergleichen bey euer jedemfinden werden/also gleich aus eigenem Gewalt / ohne Verhinderungmänniglichs zu sich nehmen/und darmit nach ihrem Gefallen handelnund thun mögen; Jedoch solle offlbenannter Johann ChristofsLochnersich befleißen/ daß obbesagtemBuch nichts emverleibtwerde/wclcheSUns / und dem Heil. Röm. Reich / noch auch Unserer Uralten Catholi-schen Religion/oder andern guten Sitten entgegen sepe/ bey Verlieh,rung aller Eremplarien/und Vermeidung einerabsondcrlichen Straff/auch schuldig sey/ von offtgedachtem Buch wenigst vier Exemplaria aufseinen Unkosten / zu Unser Kayserl. Reichs - Hof - Cantzley bey Verlustdieser Unser Kayserl. Freyheit zu übersenden / und dieses l>ri viieziumkmpressonum bey dem Buch voran / andern zur Warnung druckenzu lassen; Mit Urkund diß Brieffsbesiegelt /mit Unserm Kayserl. auf-gedruckcen becrec. Jnsigel; Gegeben in Unserer Stadt Wien/ denSecks und Zwanzigsten Februar» / Anno Sechlehenhundert Siebenund Achtzig / Unserer Reiche/des Röm. im Neun undZwantzigsten/des Hangar. imZwey und Dreißigsten / und des Böheimbischen imEin und Dreißigsten.
Leopold.
vc. Leopold WilhelmGKöntgßegg.
Franh Martin Menßhenger.