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Zweyte Abtheilung, Sieben und zwanzigster Band (1804)
Entstehung
Seite
83
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Ludwigs Ritter und pensionnirt waren, gesehn habe,ohne daß ein Mittel, eS zu ändern, vorher, den war;da hingegen die geringsten juristischen und cameralisti-scher, liemter, selbst wenn sie gekauft sind, ganz an-dre Allszeichnungen gewähren.

Der Prinz konnte sich nicht daran gewöhnen,daß man nicht sollte zur Verwaltung des Staatestheilweise oder im Ganzen gelangen können, ohnenrsitrs Ues reguetes gewesen zu seyn, und daß den ju-gendlichen Händen jener Magistratur durch die Gou»verneurs die Provinzen in jeder Rücksicht und mitunendlich größerer Gewalt und vlet unumschränkte-rer Autorität übergeben seyen, als die Gouverneursder Provinzen je gehabt hatten, deren Macht man sosehr eingeschränkt harre, daß ihnen nichts als derName und die bloße Besoldung geblieben war.Nicht weniger fand er eS anstößig, daß das Gouver-nement mancher Provinz, in Abwesenheit des Titular-Gouverneurs und Generallieutenants, welche noth-wendig immer statt hatte, mit gleicher Gewalt über dieTruppen, mit der Stelle deS ChcfS des Parlamentesderselben Provinz, bisweilen bleibend, vereinigt war.

Ich will nicht wiederholen, wie er über die Machtund Erhebung der Sraatssecretars, der andern Mi-nister und über die Form ihrer Regierung dachte.Es ist vor nicht gar langer Zeit da gewesen, so wie auch,was er von dem Zehnten und von den Finanzen undFinanziers dachte. Die ungeheure Zahl der zur Erhe-bung und Empfang der ordentlichen und ausserordentli-chen Auflagen Angestellten, und die Art der Erhebung;die enorme Menge von Justizbeamten und Aemccrnaller Art, für den Proceß, die Chicanen, die Pro-ceßkosien u. s. w.; die Ungerechtigkeit des HinziehenSder Nechtshändel, die Grausamkeiten, die dabey ver-übt, die Ruine, die dadurch veranlaßt werden, reiz-

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