um die Staatsverwalt. Ludw. XIV. xxvn
nur durch eine gewisse Reihe von Zeit zu jenemZweck gelange. Unbedeutend und fast unmerklichist ein solcher Zeitverlust bey Maaren des Luxus undder Bequemlichkeit. Wie drückend aber und ge-fährlich wieder, wenn von Nahrungsmitteln dieRede ist, die man nicht einen Tag entbehren kann,bey denen schon Besorgnis' eines Mangels einegach-ze Provinz augenblicklich in Unruhe setzen und alleBande des Zutrauens zerreissen kann.
Auch die Wirksamkeit des persönlichen Interes-ses kannte Colbert bey seinen Verordnungen überdie Freiheit der Handetschaft sehr gut. Hütete ersich doch sonst mit größter Sorgfalt, nicht durchunnütze Beschränkungen, selbst nicht um eines mit,telmäßigen Glücks willen die Thätigkeit der Men-schen zu hindern. Ein freiwilliger Fehler macht demMenschen, wie er wußte, oft ein größeres Ver-gnügen , als ein abgemessener Schritt der Klugheit.Aber eben so sicher sähe sein Scharfblick, daß dieseFreiheit nicht ein untrüglicher Führer für den Staats-mann seyn könne, und so mußte er das Ausfuhren desNothwendigen verbieten, wenn er sonst die Ausfuhrdes Ueberflusses gestattete und begünstigte. FreierVerkauf des Getreides ist unleugbar ein Eigenthums-recht; aber jene vielen Menschen, die nichts zum Aus-tauschen haben, die blos für ihren Arbeitslohn Broderhalten wollen und die doch, weil sie gebohren sind,auch eine Befugniß zu leben haben, fodern eben-falls ihre Rechte. Das Ganze der Gesellschaft
gründet