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Abteilung 2 Bd. 25 (1803)
Entstehung
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M die Staatsvepwaltung Ludw- xiv. xxv

spornt von ihrer Eitelkeit, die Natur ihrer Unge-duld unterjochen, und dem Gang der Zeit zuvorei-len wollen« ließ sich Colbert von dem Ertrag derErnten in den verschiedenen Provinzen Bericht er-statten, verglich hie Resultate mir den Bedürfnissendes Königreichs, und gab alsdann bald allgemeineyder beschränkte Erlaubnis;,, bald Verbote der Aus-fuhr. Diese war unter seinem Ministerium öfterszugegeben, und er machte hierüber die Absichten desKönigs durch ein eignes Edikt bekannt.

Aber er hätte, sagt man, die BedingungenLuxch ein bleibendes, unveränderliches Geseh festsetzen müssen!

i Wie laßt sich denn von einem Staatsminister,welcher so viele Gegenstände feiner Verwaltungbleibenden Verordnungen unterworfen hat, denken-,daß er feste Ausfuhrgesetze zu geben vernachlässigthaben würde, 'wenn er nur eingesehen hatte, daßsie nach der Klugheit gegeben,werden könnten. Eitle,kleinlichte Menschen! wollen leicht Alles ihren Ent-scheidungen unterwerfen; sie vergessen über ihreMacht ihre Mittelmäßigkeit, aber ein großer Mannliebt nur durch wohlthätige Gesetze die Zukunft zubeherrschen, Machte also Colbert in jedem einzel-nen Jahr den Willen des Souverains über dieAusfuhr der Früchte bekannt, sp dürfen wir gewißvorgussehen, daß er kein unveränderliches Mittelkannte, die Bedingungen derselben nach per Klug-

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