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Abteilung 2 Bd. 25 (1803)
Entstehung
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XI
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um die Staatsverwaltung Ludw. XIV. XI

ohne Umstände neue Auflagen geschaffen, die mangegen Vorschüsse verhandelte. Im jetzigen Augen-blick sah man auf nichts, als auf das baare Geld;was in der Zukunft aus dieser Handelsschaft ent-stehen müsse, darüber verschloß man absichtlich dieAugen, wenn man nicht ohnehin blind war. Sostand die Leere der Schatzkammer mit dem Zuneh-men der Auflagen vollkommen im Verhältnis, wiedie Unwissenheit der Staatsverwalter mit dem Ruindes Königreichs«

Das erste, was Colbert thun mußte, war ei-ne unwiederrufliche Entfernung dieser Räubereien.Mit einer sich immer gleichbleibenden Festigkeit ver-theidigte er das öffentliche Interesse gegen die Ei-gennützigen; die Gesellschaft gegen persönliche Ne-benrücksichten und die künftige Fülle der Hülfsquel«len gegen den Vorempfang. Er entwarf die ein-fachsten Regeln für Verantwortlichkeit im Rech-nungswesen und hielt darüber miteiner Strenge, vorwelcher die größten . Mißbräuche am schnellsten ent-fliehen mußten.

Unter Mazarin hatte man die Schwäche derwirklichen Mittel durch Zusagen zu ersetzen sich an-gewöhnt. Colbert untersuchte fürs erste, was erzu leisten vermöge, ehe er eine Zusage that. DieWürde der Wahrhaftigkeit ist jedem wirklich großenManne von selbst gegenwärtig; ihren Werth inder Staatsverwaltung beurkunden die unausbleib-lichen