Druckschrift 
Zweyte Abtheilung, Vier und zwanzigster Band (1802)
Entstehung
Seite
413
Einzelbild herunterladen
 

sich dessen nicht befreien können. Wenn z. E. einervon den ersten König!. Cammerherrn, so seine Diensteselbiges Jahr verrichtet und ein Herzog ist, nicht einenandern von seinen Mitconsorrcn, so kein Herzog, an-statt seiner den Dienst zn verrichten ersuchen kann, soist ihm nicht erlaubt auszubleiben, sondern er mußpersönlich sich cinsinden. Sobald der Botschafter denKönig erblickt, macht er eine tiefe Reverenz, der Kö-nig aber pflegt zu gleicher Zeit den Hut abznnehmei',steht auf und bleibt bei) seinem Sessel: der Bocschas-ter, nach gemachter dritten Reverenz, begiebt sichganz allein in das Geländer zum Könige hinein. Nach-dem ihm der König gleich darauf das Zeichen sich rnbedecken gegeben, bedecken sich auch zu, gleicher Zeitalle Fürsten, sowohl in. als außerhalb des Gelän-derS. So oft der Botschafter wahrend seines Com-plimcntS den Namen Ihrer Kayserl. Maj. oder desKönigs seines Herrn nennt, so zieht er, und ebenfallsder König, den Hut ab. Nach geendigter Audienzempfängt der Botschafter von seinem Secretario denCredenzbrief, so er dem Könige prasentirt, welcher»selbigen dem Staats-Lscnusrw auLhändigt. Vevodder Botschafter von der Audienz gehl, pflegt er LeinKönig die StcmdSpersonen, so mit ihm sind, 'zu prä-senti'reu, nach diesem macht er einen tieftn Reverenz,im Zurückgehcn aber die andere zwey mir gütet Beob-achtung, baß er nicht eher sich mnwende bis er völligden König aus dem Gesicht verrohren. Der t^piezi»,cl«8 ßsrUes begleitet den Botschafter wieder bis dahin,w» er ihn empfangen.

Von dct geht det Botschafter m obgcmekdtcr Ord-nung zu der Audienz des Dauphins und übrigen Prin-zen. Bcy des Dauphins seiner wird er von einemOfficier, so die garUes rommandirt, bey der Thür des

Saals