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Zweyte Abtheilung, Vier und zwanzigster Band (1802)
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, des Frarizös. Herausgebers.

^>k!!>zeige bewogen Habei?. Die Werke des Hrn. Her-» zogs von Saint Simon sind in Frankreich verbo-lv>ch, tcn, und, man kann mit Gewißheit behaupten, sie

keliunz werden es immer bleiben, wenigstens in der Form,

!N welche Ihre Anzeige verspricht. Ja es sind schon

Befehle gegeben, daß alles, was davon irl Frank-reich cingcfübrt wird, verboten und confiscirt wer-M/Kden soll. Wie haben Sie es also wagen können,

W/,ein so widerrechtliches Unternehmen anzukündigerr

A.und den gerechten Absichten der Regierung enrgc-

Mrgen zu handeln? Sie Haber, hierin einen Fehler

Mi«begangen, der unbegreiflich ist und den Sie wie-

lch« ,, der gut machen müssen." *)

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W« Indessen, nachdem das Französische Ministeriumdie Lvnfiscation unsrer Ausgabe auf diese Art be-schlossen hatte, schlug es einen andern Weg ein, und entschloß sich Supplemente zu den Me-«!s moires des Herzogs von Saint-SimonÄE zu geben: gleichsam als wenn es sich schämte.Laß es die dreizehn Bande der Werke St- Simonsschändlicher Weise auf drei armselige Bande hcrab-W gesetzt hatte. Das Publikum wurde würklich vonsiälO dem Ministerium mit Supplementen beschenkt. Wirfinden, wenn wir dieses Buch ausscl lagen, daß derlüS' Herausgeber außer der Unterschlagung von zehn

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Das Original dieses Briefes befindet sich in den Hämden «Nsers Verlegers zu Straßburg.

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