mäßigen Verwaltung derselben, noch ln der Einnahme derFrüchte gestört oder gehindert, noch ihretwegen oder um ir«gend einer vorhorgegangcncn oder jetzigen Ursache willen an»geklagt oder vor Gericht gsfoderr, oder auf irgend eine an«dere Weise hierin beunruhigt oder beschwert werden könnenoder sollen; doch mit der Bedingung, daß sie dasjenigebeobachten, wozu sie, vermöge der gemeldeten Benesizien, ge«halten sind-
XXX.
Se Kaiserliche Majestät und So Allerchristlichste Massestät werden hinführo um keiner Ursache willen de» durch ge«genwärtigen Traktat hergestellten Frieden brechen, die Waffenwieder ergreifen noch unter irgend einem Vorwand eine feind«fettige Handlung gegen einauder ansangen können, sondernsie werden sich vielmehr aufrichtig und gewissenhaft und alswahrhafte Freunde bemühen, diese wechselseitige Freundschaftund das güte Vernehmen, welches dem Wohl der Christen«helt so nöthig ist, immer mehr zu befestigen. Und da derAllerchristlichste König nach dieser aufrichtigen Wiederverföh«nung mit Sr Kaiserlichen Majestät ihnen hinführn auf keineWeise Unruhe oder Schaden verursachen wH!; so versprechenund verpflichten sich Ee Allerchristlichste Majestät- Se Kaiser«liehe Majestät alle Italienischen Staaten und Herker, welcheHöchstdtesclben gegenwärtig besitzen und weiche die Königeaus dem Hause Oe streich vormals in Italien, besessen haben,ncmlich das Königreich Neapel, so wie es Se Kaiserliche Mae'jestät gegenwärtig besitzen, das Hcrzogthum Mailand, auchso wie es Se Kaiserliche Majestät gegenwärtig besitzen, dieInsel und dgs Königreich Sardinien, nebst den Häfen usihPlätzen an den Küsten von TsSkana, welche Se KaiserlicheMajestät gegenwärtig besitzen, unh welche die Könige,,.vonSpanien aus dein Hanse Ocstreich vormals besessen haben,sammt allen mit gemeldeten Ialienischen Staaten verbünde«nen Rechten, welche Se Kaiserliche Majestät besitzen, in Ru-he und Frieden genießen zu lassenwie sie die Könige vo«.Spanien vow Philipp I. an bis auf den letzt verstorbene«, ^König ausgeübt haben; indem Se Allerchristlichste Majestätihr Königliches Wort geben, den Kaiser und das Haus Ocst«reich in diesem Besitze nie, weder direkt noch indirekt, unterirgend einem Vorwände oder auf irgend eins mögliche WeifoDb 3 z»