VI.
Handels- Schiffarths'- und See-Traktat
den Uten April zn Utrecht zu Stande gebracht, ge-schloffen und entschieden zwischen den Gesandten undBevollmächtigten Sr Allerchristlichsten Majestät voneiner, und den Gesandten und Bevollmächtigten vonden Herrn Generalstaaten der vereinigten Provinzender Niederlande von der andern Seite.
a der Friedenstraktat, welcher heute zwischen dem Aller«christlichsten König und den Herrn Generalstaaten der vcrei«Nigren Provinzen geschlossen worden ist, alle Gelegenheiten zuMißvergnügen, wodurch die gnädigen Gesinnungen, welcheSe Majestät nach dem Beispiel ihrer Königlichen Vorfahrenfür die Wohlfarth und das Glück derselben von jeher gehabthaben, seil einiger Zeit geändert worden waren, aufhebt unddie besagten Herrn Generalstaaten zu eben der Achtung, wel«che sie vormals für die Grüße Frankreichs gezeigt haben, undzu den Empfindungen einer aufrichtigen Erkenntlichkeit fürdie ehedem. genossenen Verbindlichkeiten und beträchtlichen
Vortheile