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14 : Abth. 2, Nachgelassene Werke ; Bd. 6 (1904) Unveröffentlichtes aus der Umwerthungszeit : (1882/83 - 1888)
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117
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2. Zur Kritik des Manu-Gesetzbuches.

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Die Ordnung der Kasten ist nur die SanctionirungeinesNaturabstandeszwischen mehreren physiologischenTypen (Charakteren, Temperamenten u. s. w.), sie istnur die Sanction der Erfahrung, sie geht ihr nicht voraus,noch weniger hebt sie dieselbe auf . . .

a) die. geistigeren Menschen ( die Gelehrten,die Rathgeber, die Richter, die Philosophen): Lehrstand.

b) die musculären Menschen, der Kriegerstand: Wehrstand.

c) die Handel, Landbau und Viehzucht treibenden: Nährstand.

d) endlich eine niedrige (unterworfene Art) vonEingeborenen, als Dienstboten-Rasse anerkannt.

Hier ist überall die Voraussetzung eine wirkliche Natur-Abscheidung: der Begriff Kaste sanctionirt nur dieN atur-Abscheidung.

Die Heiligkeit der Familie, die Solidarität vonGeschlecht mit Geschlecht ist die Voraussetzung desganzen Baues: folglich muss sie gerade ganz und garins Jenseitige übersetzt werden.

Man hat einen Sohn nöthig, weil nur ein Sohnerlöst . . . Man verheirathet sich,um die Schuld derVorfahren zu zahlen.