2. Zur Kritik des Manu-Gesetzbuches.
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Die Ordnung der Kasten ist nur die SanctionirungeinesNaturabstandeszwischen mehreren physiologischenTypen (Charakteren, Temperamenten u. s. w.), — sie istnur die Sanction der Erfahrung, sie geht ihr nicht voraus,noch weniger hebt sie dieselbe auf . . .
a) die. geistigeren Menschen (— die Gelehrten,die Rathgeber, die Richter, die Philosophen):— Lehrstand.
b) die musculären Menschen, der Kriegerstand:— Wehrstand.
c) die Handel, Landbau und Viehzucht treibenden:— Nährstand.
d) endlich eine niedrige (unterworfene Art) vonEingeborenen, als Dienstboten-Rasse anerkannt.
Hier ist überall die Voraussetzung eine wirkliche Natur-Abscheidung: der Begriff Kaste sanctionirt nur dieN atur-Abscheidung.
Die Heiligkeit der Familie, die Solidarität vonGeschlecht mit Geschlecht ist die Voraussetzung desganzen Baues: — folglich muss sie gerade ganz und garin’s Jenseitige übersetzt werden.
Man hat einen Sohn nöthig, weil nur ein Sohnerlöst . . . Man verheirathet sich, „um die Schuld derVorfahren zu zahlen“.