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14 : Abth. 2, Nachgelassene Werke ; Bd. 6 (1904) Unveröffentlichtes aus der Umwerthungszeit : (1882/83 - 1888)
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Menschen, die wandelnde Gesetzgebungen sind

227.

DerRichter. Einem solchen bleibt es nicht er-spart, zu befehlen: seindu-sollst ist nicht abzuleitenaus der Natur der Dinge, sondern weil er das Höheresieht, muss er es durchsetzen und erzwingen. Wasliegt ihm am Zugrundegehn! Er opfert unbedenklich(Stellung des Künstlers zum Menschen): der grosse Menschmuss befehlen und die Werthschätzung, die er hat, ein-führen, auflegen, gebieten. Anders sind alle früherenWerthschätzungen auch nicht entstanden. Aber sie sindalle jetzt unmöglich für uns, ihre Voraussetzungen sindfalsch.

228.

Jene gesetzgeberischen und tyrannischen Geister,welche im Stande sind, einen Begriff festzusetzen, fest-zuhalten, Menschen mit dieser geistigen Willenskraft,welche das Flüssigste, den Geist, für lange Zeit zu ver-steinern und beinahe zu verewigen wissen, sind befehlendeMenschen im höchsten Sinne: sie sagenIch will Dasund Das gesehen wissen! Ich will es genau so! Ichwill es dazu und nur dazu! Diese Art gesetzgebe-rischer Menschen hat nothwendig zu allen Zeiten denstärksten Einfluss ausgeübt: ihnen verdankt man alle ty-pischen Ausgestaltungen des Menschen: sie sind die Bild-ner und der Rest (die Allermeisten in diesem Falle)sind gegen sie gehalten nur Thon.