io?
iii.
An die Bewunderer der Obj ectivität. •— Werals Kind mannichfaltige und starke Gefühle, aber wenigfeines Urtheil und Lust an der intellectualen Gerechtig-keit, bei den Verwandten und Bekannten, unter denener aufwuchs, wahrgenommen und folglich im Nachbildenvon Gefühlen seine beste Kraft und Zeit verbraucht hat:bemerkt als Erwachsener an sich, dass jedes neue Ding,jeder neue Mensch sofort Zuneigung oder Abneigungoder Neid oder Verachtung in ihm rege macht; unterdem Drucke dieser Erfahrung, gegen den er sich ohn-mächtig fühlt, bewundert er die Neutralität derEmpfindung, oder die „Objectivität“, wie ein Wunder-ding, als Sache des Genie’s oder der seltensten Moralität,und will nicht daran glauben, dass auch sie nur dasKind der Zucht und Gew r ohnheit ist.
112.
Zur Naturgeschichte von Pflicht und Recht.— Unsere Pflichten — das sind die Rechte Anderer aufuns. Wodurch haben sie diese erworben? Dadurch, dasssie uns für Vertrags- und vergeltungsfähig nahmen, fürgleich und ähnlich mit sich ansetzten, dass sie uns darauf-hin Etwas anvertrauten, uns erzogen, zurechtwiesen,unterstützten. Wir erfüllen unsre Pflicht — das heisst:wir rechtfertigen jene Vorstellung von unserer Macht,auf welche hin uns Alles erwiesen wurde, wir geben zu-rück, in dem Maasse, als man uns gab. So ist es unserStolz, der die Pflicht zu thun gebeut, — wir wollenunsre Selbstherrlichkeit wiederherstellen, wenn wir dem,was Andre für uns thaten, Etwas entgegenstellen, das