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Zweyte Abtheilung, Fünfter Band (1793)
Entstehung
Seite
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strenge Bestrafung der unbedeutender». Man hat»ke dieß Mittel in den Zeiten, die unmittelbar aufmeine Verwaltung folgten, weniger nöthig, da ichselbst sehr dafür gesorgt hatte, daß die Schuldigenauf der Stelle für ihre Betrügereien gestraft wurden.Betrügereien, we'che zu Rouen begangen wordenwaren, wurden genau untersucht. Man fieng an,alle diese Kunftstückchen bey ihrem wahren Namen zunennen, und diese unrechtmäßigen Vortheile, welcheso lange Frankreich auSgcsaugt und die Finanzpäch-ter fett gemacht hakten, wurden ohne Umstände alsEntwendung und Veruntreuung behandelt. Redlich-keit fieng an in einem Heiligthum Platz zu nehmen,das sie bis itzt noch nie hatte bewohnen können.

Da mir die Schatzmeister in diesem Jahr ihre,rmgereichte Rechnungen mit nichtfälligen Einnahmenangesüllc hatten, so wies ich ihnen, um sie von ei-ner Methode abzubringen die mir äußerst verdächtigwar, ihre Besoldungen fürs künftige Jahr alle ausdiese vorgeblichen Caducicäteu an. Die AbsetzungDrouartS, für welchen Moutauban awgestellt wurde,riebst einigen andern ähnIichenEerfügungcn, warnte»die vornehmsten Geschäftsverwalcer, um ihre Pflicht,rmd zwarguk, zuthun. Durch einen Parlamentöschlußgegen einen gewissen le Roi wurde, bey hunderttau-send Pfund Geldbuße, verboten einen Ausländer beyden Pachtungen des Königs mit anstehen zu lassen. Die-ser Schluß wurde im Namen des Generalpachters derfünf großen Pachtungen, Karl du Han, allen die inParis und dem vorzüglichsten Städten des Königreichsmit den Finanzen und andern königl. Pachtungen vor-züglich zuthun hatten, bekannt gemacht.

Ich brachte vor den König meine Klage übcr einAttentat gegen sein Ansehen, welches das Parlement

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