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Zweyte Abtheilung, Zweyter Band (1792)
Entstehung
Seite
XVII
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welche der Reg. Heinrichs IV. re. xvi r

nicht ausrichtcten, sollte der Reichstag zu Pontoi-fe und das Colloquiu« zu Poißy zu Stande brin-gen, beyde in der Absicht gehalten, um sowohldie politischen Beschwerden der Nation beyzule-gen, als eine wechselseitige Annäherung der Reli-gionen zu versuchen. Der Reichstag zu Pontoisewar nur die Fortsetzung dessen, der zu Orleansohne Wirkung gewesen und auf den May diesesJahres 1561. ausgesctzt worden war. Auch die-ser Reichstag ist bloß durch einen heftigen Angriffder Stände auf die Geistlichkeit merkwürdig, wel-che sich zu einem freywilligen Geschenke (von xrs-ruit) entschloß, um nicht zwey Drittheile ihrer Gü-ter zu verliehren.

Das gütliche Religionsgespräch, welches zuPoißy, einen kleinen Städtgen ohnweit St. Ger-uiain, zwischen den Lehrern der drey Kirchen ge-halten wurde, erregte eben so vergebliche Erwar-tungen. In Frankreich sowohl als in Deutsch-land hatte man schon längst, um die Spaltungenin der Kirche beyzulegen, ein allgemeines Conci-lium gefodert, welches sich mit Abstellung derMißbräuche, mit der Sittcnverbesserung des Kle-rus und mit Festsetzung der bestrittenen Dogmenbeschäftigen sollte. Diese Kirchenversammlungwar auch wirklich im I. 1542. nach Trient zu-sammen berufen und mehrere Jahre fortgesetzt/aber, ohne die Hofnung, welche man von ihrb geschöpft