Glauben.
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Gesetz dieses Reiches der Zwecke, eine je-de ist also ein freyes Mitglied desselben, dennsie steht darin nur unter einem selbstgegebe-nen Gesetze, und ihr reiner Wille wird da»rin als^ allgemein gesetzgebend anerkannt.
Das Gesetz ist liier ein Gesetz der Gleich-heit der Personen, und jeder Vernunft, alsMitglied dieses Reiches der Zwecke, kommt,der Idee nach, der gleiche absolute Werth zu,allein in der Natur ist für den endlichen Wil-len doch darum das Gesetz seiner Pflichtnoch nicht durchgängig geltend, dass er nurseine Gültigkeit in der Gesetzgebung aner-kennt, er bedarf noch der Nöthigung inner-lich durch Tugend, oder äusserlich für dasRecht, um dem Gesetze, welches für ihnzum Gebot wird , nachzukommen.
Jeder endliche vernünftige Wille gehörtalso nur als Unterfchan zum Reiche der Zwe-cke , dagegen jeder heilige Wille als Ober-haupt in demselben erscheinen würde.
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